Im November 2018 hielt die rechtsextreme Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) in Basel auf dem Messeplatz eine Kundgebung ab. Das sorgte in Basel für Aufruhr: An jenem Samstagnachmittag kam es neben der Kundgebung auch zu einem grossen Gegen-Demonstrationszug. Hunderte demonstrierten gegen die Kundgebung der PNOS, es flogen Steine und Bierdosen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Nachgang zur Demonstration vom Juli 2018 viele Hebel in Bewegung gesetzt. Sie veröffentlichte im Internet Fotos von mutmasslich gewalttätigen Demonstrationsteilnehmern und veranlasste mehrere Hausdurchsuchungen. Das Basler Strafgericht hat nun einen der Demonstrationsteilnehmer verurteilt.
Acht Monate bedingte Freiheitsstrafe
Dem 25-jährigen Angeklagten legte die Staatsanwaltschaft Basel neben «passiver Teilnahme» an Gewalt und Drohung gegen Beamte unter anderem auch Landfriedensbruch sowie die Teilnahme einer nicht bewilligten Demonstration zur Last. Er wurde nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Angeklagter bestreitet, Steine geworfen zu haben
Der Angeklagte bestätigte, an der Gegendemonstration teilgenommen zu haben. Er bestreitet aber, an der Eskalation, als Demonstranten Steine und Bierdosen gegen die Polizei warfen, beteiligt gewesen zu sein. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bezeichnete er heute Morgen als «krass».
Solidaritätskundgebung vor dem Gericht
Während des Prozesses hatten sich im Eingangshof des Strafgerichts rund 35 Aktivistinnen und Aktivisten der «Basel-Nazifrei»-Bewegung zu einer stillen und vom Gericht geduldeten Solidaritätskundgebung versammelt. Sie protestierten gegen den «äusserst heftigen» Versuch der Staatsanwaltschaft, «Antifaschismus zu kriminalisieren», wie aus einem Flyer hervorgeht.