Baschi Dürr, am letzten Samstag demonstrierte die rechtsextreme Pnos auf dem Messeplatz, linksextreme Gruppierungen versuchten, den Anlass zu verhindern. Es kam zu vereinzelten Scharmützeln, auch mit der Polizei. Das ist das übliche Drehbuch: Die Rechtsextremen wollen demonstrieren, die Linksextremen mobilisieren dagegen. Hätte man die Pnos-Demo daher nicht einfach verbieten müssen, um den ganzen Aufruhr zu verhindern?
Baschi Dürr: In der Schweiz kennen wir die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wir als Polizei können daher nicht einfach eine Kundgebung verbieten, nur weil wir befürchten, dass es zu schwierigen Situationen mit Gegendemonstranten kommen könnte. Wir müssen immer Abwägen zwischen dem Recht auf freie Meinungsäusserung und dem Versammlungsrecht einerseits und der öffentlichen Ordnung andererseits.
Bei der Pnos handelt es sich aber um eine Gruppierung, in deren Umfeld es Hitlerverehrer und Holocaust-Leugner hat. Reicht das nicht aus, um die Kundgebung einer solchen Gruppierung schlicht zu verbieten?
Baschi Dürr: Wer eine Kundgebung organisiert, muss auch ein Thema eingeben, weshalb man protestiert. Im vorliegenden Fall war das der UNO-Migrationspakt, worüber derzeit debattiert wird. Es ist nicht verboten, dagegen zu sein. Deswegen konnten wir die Kundgebung nicht verbieten. Zudem: Die Pnos ist keine verbotene politische Gruppierung.
Aber nochmals: Unter den Pnos-Anhängern hat es Hitleranhänger und Holocaust-Leugner. Beides ist laut der Anti-Rassismusnorm verboten.
Baschi Dürr: Wenn einzelne Pnos-Anhänger sich strafbar gemacht haben (mit zB. rassistischen Äusserungen oder dem Hitlergruss, Anm. der Redaktion), verwirkt die Organisation Pnos damit nicht ihr Recht, Kundgebungen zu organisieren.
Sogar Ihre Partei, die FDP, andere bürgerliche Parteien und die Linke haben gegen die Pnos-Kundgebung an einem eigenen Anlass auf der Dreirosen-Anlage protestiert.
Baschi Dürr: Ich habe das sogar begrüsst. Aber wir als Polizei müssen anders vorgehen. Es wäre falsch, wenn die Polizei eine politische Bewertung eines Anlasses vornähme und aufgrund dessen eine Bewilligung ausstellt oder nicht.
Wenn die Pnos nächstes Jahr wieder ein Kundgebungs-Gesuch einreicht, würden Sie es also wieder bewilligen?
Baschi Dürr: Das kann ich so jetzt nicht sagen. Wir müssten wieder eine Lagebeurteilung vornehmen: Verstösst die Pnos gegen geltendes Recht und wird die öffentliche Ordnung damit bedroht?