Die Militärpolizisten bestreiten ihren Einsatz im Baselbiet im Rahmen einer WK-Übung. Damit würden Armee und Baselbieter Behörden versuchen, die Verfassung zu umgehen, wird Markus Mohler im «Tages-Anzeiger» vom Montag zitiert: «Indem die Verantwortlichen den Militäreinsatz als Übung bezeichnen, versuchen sie, die Verfassung zu umgehen.» Ähnlich äusserte sich Mohler bereits in der Basler Ausgabe der Zeitung «Schweiz am Sonntag».
Genau auf den Übungscharakter der Aktion beruft sich die Baselbieter Polizei: «Aus unserer Sicht ist die Rechtsgrundlage für diesen Einsatz eindeutig gegeben», sagt der Sprecher der Baselbieter Polizei, Nico Buschauer. Die Baselbieter Behörden stützten sich dabei einerseits auf das schweizerische Militärgesetz, andererseits aufs Baselbieter Polizeigesetz. Beides Gesetzestexte liessen einen solchen Einsatz im Rahmen einer Übung zu, sagt Buschauer.
Keine Einigkeit unter Rechtsexperten
Aber auch unter Rechtsexperten selbst herrscht keine Einigkeit. Der Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel sagt zum «Regionaljournal Basel» von Radio SRF: «Ich überblicke diese Situation zu wenig, als dass ich zum jetzigen Zeitpunkt eine verbindliche Aussage darüber machen könnte.» Das kann vieles heissen - eines jedoch macht die Aussage des Basler Rechtsgelehrten klar: Der Fall ist juristisch komplex.
Es ist nicht das erste Mal, dass Militärpolizisten die Angehörigen eines Schweizer Kantonspolizeikorps im Rahmen einer WK-Übung unterstützen. Auf Anfrage erwähnt ein Armeesprecher ein Beispiel aus dem Kanton Neuenburg, wo rund 70 Militärpolizisten im Frühjahr 2012 die Kantonspolizei bei der Razzia in einem Gefängnis unterstützten - ebenfalls im Rahmen einer WK-Übung.