- Die Ärztin Erika Preisig wurde vom Baselbieter Strafgericht in den Hauptanklagepunkten freigesprochen
- Das Gericht sprach Preisig frei in Sachen vorsätzliche und fahrlässige Tötung
- Schuldig gesprochen wurde sie wegen Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz
- Hierfür erhält sie eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt, zudem muss sie die Verfahrenskosten tragen
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung in mittelbarer Täterschaft gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die 61-jährige Ärztin Preisig ist Kopf der Sterbehilfeorganisationen Eternal Spirit.
Ich hoffe, es wurde Ihnen klar, wie nahe Sie einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung gekommen sind. Es ging um Nuancen.
Preisig hatte 2016 eine psychisch kranke Frau in den Tod begleitet, ohne zuvor ein unabhängiges Fachgutachten zu deren Urteilsfähigkeit einzuholen. Die Staatsanwaltschaft liess nach ihrem Tod ein Aktengutachten erstellen, und dieses attestierte der Verstorbenen eine schwere Depression; sie sei nicht urteilsfähig gewesen.
Eine Überzeugungstäterin
Preisig sei eine Überzeugungstäterin, hielt das Gericht fest. Es zweifelt daran, dass die Baselbieter Ärztin ihr Verhalten nach dem Prozess ändert. Anderseits sei sie eine Ersttäterin. Deshalb ist das Gericht zum Entschluss gekommen, Preisig vier Jahre lang auf Bewährung zu setzen. In dieser Zeit darf sie die tödlichen Medikamente nicht selbst verabreichen, jedoch weiter als Hausärztin arbeiten und begleitete Suizide durchführen. Das Gericht hofft auch, dass mit dieser Massnahme «Sorgfalt reinkommt». Preisig selbst äusserte sich nicht.