Die Präsidentin des Kantonsgerichts, Franziska Preiswerk, nahm kein Blatt vor den Mund. Die Verfahrensfehler des Baselbieter Regierungsrats seien «gravierend». Die Regierung habe einer Verfahrenspartei das ihr verfassungsmässig zustehende rechtliche Gehör verweigert. Ein «elementarer» Fehler.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Dorfposse um die Vergabe der Jagdpacht in der 250-Seelen-Gemeinde Nusshof im Oberbaselbiet. 48 Jahre erhielt die Jagdgesellschaft Nusshof den Zuschlag. Vor anderthalb Jahren entschied der Gemeinderat jedoch, einer anderen Jagdgesellschaft - der «neuen Jagdgesellschaft Nusshof» - die Jagdpacht zu übertragen.
Ein Österreicher gab für die Regierung den Ausschlag
Dagegen wehrte sich die alte Jagdgesellschaft und reichte an den Regierungsrat eine Beschwerde ein. Dieser gab der alten Jagdgesellschaft Recht und erklärte die Verfügung der Gemeinde für nichtig. Begründet hat der Regierungsrat seinen Entscheid damit, dass gemäss Gesetz die Jagdpacht grundsätzlich an jene Jagdgesellschaft zu vergeben sei, welche die Jagdpacht schon zuvor innehatte. Eine Abkehr von dieser Praxis sei nur möglich, wenn eine neue Jagdgesellschaft sich bewerbe und mehr Mitglieder vorweisen könne, die in der entsprechenden Gemeinde leben würden.
Im Falle von Nusshof herrschte Unentschieden. Beide Jagdgesellschaften zählen drei Mitglieder, die in Nusshof leben. In dieser Pattsituation sei ausschlaggebend, in welcher Jagdgesellschaft mehr Schweizer Staatsbürger vertreten seien. Bei der alten Jagdgesellschaft waren alle Mitglieder Schweizer, bei der neuen hatte jedoch einer einen österreichischen Pass. Das sei das entscheidende Kriterium, hielt die Baselbieter Regierung fest. Und gab der Beschwerde der alten Jagdgesellschaft Recht.
Regierung muss den Fall noch einmal beurteilen
Damit war nun wiederum die Gemeinde Nusshof nicht einverstanden. Ihr waren andere Kriterien wichtiger als die Staatsangehörigkeit der Jäger. Deshalb zog die Gemeinde den Fall ans Kantonsgericht. Nur ging das Kantonsgericht heute gar nicht inhaltlich auf den Rechtsstreit ein mit der Begründung, die Regierung habe derart offensichtliche Verfahrensfehler gemacht. Sie habe nämlich eine der involvierten Parteien, die neue Jagdgesellschaft Nusshof, gar nie angehört, ihr also das rechtliche Gehör verweigert. Das Gericht hiess deshalb die Beschwerde der Gemeinde gut. Der Fall geht jetzt zurück an den Regierungsrat, der neu entscheiden muss.
Auch nach anderthalb Jahren ist im Nusshofer Jagdpacht-Streit also keine Lösung in Sicht. Im Gegenteil: Die Konfliktparteien gehen zurück auf Feld Eins.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)