Schon seit Jahren kritisiert der Preisüberwacher Stefan Meierhans den Kanton Baselland. Weil dieser die Beiträge an die Pflegekosten derart tief festgelegt habe, würden zu viel Kosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Pflegeheime abgewälzt.
Bereits vor vier Jahren gab das Kantonsgericht dem Preisüberwacher bzw. den Angehörigen von Heimbewohnern Recht und diese bekamen über fünf Millionen Franken nachgezahlt. Gelernt habe der Kanton daraus aber nichts, sagt Meierhans heute.
Verteilung der Kosten in Pflegeheimen
Die Pflege eines Bewohners in einem Altersheim wird zu einem grossen Teil von der Krankenkasse und dem Kanton bezahlt, ausgenommen einem Selbstbehalt. Nur was nicht direkt mit der Pflege zu tun hat, muss von den Heimbewohnern selbst bezahlt werden. Dieser Teil umfasst zum Beispiel die Hotellerie, Teile der Betreuung oder auch gemeinschaftliche Aktivitäten wie Singen, Basteln oder Vorlesen. Dies ist in einem eidgenössischen Gesetz so geregelt.
Laut Preisüberwacher Stefan Meierhans habe der Kanton Baselland die Beiträge an die Pflege derart tief angesetzt, dass diese Beiträge nicht ausreichen um die Kosten in den Heimen zu decken.
Das ist schade, denn genau das wollten wir eigentlich verhindern.
Jetzt zieht der Verband der Heime, Curaviva Baselland, den Kanton erneut vor Gericht. Die Regierung hatte nämlich entschieden, die so genannten Pflegenormkosten dieses Jahr nicht zu erhöhen und gegen diesen Entscheid klagt der Verband.«Das ist schade, denn genau das wollten wir eigentlich verhindern», sagt Sandro Zamengo, Präsident von Curaviva Baselland.
Beim Kanton bleibt man gelassen. Mit diesem Entscheid sei man den Gemeinden entgegen gekommen, sagt Gabriele Marty, Leiterin der Abteilung Alter. Denn im Kanton Baselland müssen die Gemeinden an die Heimkosten zahlen.
Und so steht der Kanton nur vier Jahre nach dem Urteil des Kantonsgerichts schon wieder vor Gericht. Der Vorwurf ist derselbe geblieben: Die öffentliche Hand spare im Baselbiet auf Kosten von Heimbewohnern zu viel.