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Bach hinter Wiese
Legende: Wie nahe darf man an einem Bach bauen. Diese Frage beschäftigt die Baselbieter Behörden. SRF/Matieu Klee

Baselbieter Baudirektion Psychiatrie und Elektra müssen Fehler des Kantons ausbaden

Die Psychiatrie Baselland kann den geplanten Nebau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht bauen. Nicht etwa weil der Bau gegen Vorschriften verstossen würde, sondern weil der Kanton in seinem Baugesetz Bestimmungen festhielt, die gegen Bundesrecht verstossen. Nicht zum ersten Mal.

Bei der Psychiatrie Baselland hat man das Urteil des Kantonsgerichts noch nicht verdaut. «Das ist sehr ärgerlich. Als Bauherr müssen wir uns darauf verlassen können, dass Gesetze korrekt sind», sagt Sprecher Thomas Lüthi.

Zur Vorgeschichte: Das Kantonsgericht entschied letzte Woche, die Baubewilligung zu widerrufen. Nicht etwa, weil die Psychiatrie mit dem geplanten Projekt gegen Bestimmungen verstossen würde, sondern weil der Kanton selbst mit seinem Baugesetz das übergeordnete Bundesgesetz nicht einhalte. Konkret ging es darum, dass der geplante Neubau den nötigen Abstand zum Röserenbach nicht einhalte. Das Gericht wies daher den Fall an das Bauinspektorat zurück.

Wir haben enorm viel Zeit und Geld verloren.
Autor: Urs Steiner CEO, Elektra Baselland

Ähnlich erging es der Elektra Baselland, die in Zwingen ein Wasserkraftwerk bauen möchte. Auch hier erklärte das Kantonsgericht die Bewilligung für dieses Kraftwerk für ungültig. Grund auch hier: Ein Bestimmung im kantonalen Gesetz widersprach Bundesgesetz. «Wir haben enorm viel Zeit und Geld verloren», sagt EBL-CEO Urs Steiner. Konkret habe man rund 700'000 Franken in das Projekt gesteckt.

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In einer schriflichen Stellungnahme erklärt die Baselbieter Baudirektion, dass es sich in beiden Fällen um verfahrensrechtliche Formalien handle, welche das Kantonsgericht anders als beurteilt habe als die Baudirektion.

Lukas Bühlmann, Direktor des Schweizer Verbandes für Raumplanung, einer Anlaufstelle für Gemeinden und Kantone bei Fragen zur Raumplanung erklärt, es könne schon einmal vorkommen, dass ein Kanton nicht à jour sei mit seiner Gesetzgebung. Ausgerechnet der Gewässerschutz sei jedoch ein solches Politikum gewesen, dass man beim Kanton hätte merken müssen, dass man diese Bestimmung dem Bundesrecht anpassen müsse.

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