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Veloverkehr Rechts abbiegen erlaubt: Bund will Basler Modell übernehmen

Obwohl die Ampel rot anzeigt bei rechts abbiegen - für Velofahrer ist das ist seit zwei Jahren bei einigen Basler Kreuzungen erlaubt. Die Behörden ziehen eine positive Bilanz und wollen das Rechtsabbiegen bei weiteren Kreuzungen einführen. Und nicht nur das: Auch dem Bund gefällt die Idee.

An 14 Ampeln war rechts abbiegen in den letzten zwei Jahren für Basler Velofahrerinnen und Velofahrer testweise erlaubt. Bei 12 dieser Ampeln soll die Regel nun definitiv gelten.

Videomaterial ausgewertet

Die Erfahrungen seien sehr positiv, sagt Projektleiter Markus Störr vom Basler Amt für Mobilität. Insgesamt seien 500 Stunden Videomaterial ausgewertet worden. Und diese hätten gezeigt: «Die Velofahrer schätzen es sehr, wenn sie trotz rot rechts abbiegen dürfen. Es kam auch nur sehr selten zu Situationen, wo Velofahrer die Fussgänger gestört hätten.»

Dennoch müsse man einige Kriterien beachten, wenn man den Velofahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. So müssten die Velos gut an den Autos vorbeikommen, die bei rot warten. Ein anderes Kriterium sei, dass die Velofahrer gute Sicht auf den Fussgängerstreifen hätten, damit es nicht zu Unfällen kommt.

Bund will Regelung übernehmen

Aufgrund der guten Erfahrungen in Basel will der Bund im Herbst ein neues Gesetz in die Vernehmlassung schicken, wonach Velofahrer in der ganzen Schweiz bei rot rechts abbiegen dürfen. Dies schreibt die Zeitung «NZZ am Sonntag». Allerdings wolle er zuerst den Schlussbericht der Basler Behörden abwarten.

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