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Seltener Prozess in Basel Angeklagt wegen Zwangsprostitution und Menschenhandel

Zwei Bordellbetreiberinnen stehen ab morgen in Basel vor Gericht. Sie sollen über 40 Thailänderinnen ausgebeutet haben.

Es ist ein besonders umfangreicher und schockierender Fall von Zwangsprostitution und Menschenhandel, der ab Dienstag vor dem Basler Strafgericht verhandelt wird. Im «Thai Harem», einem Bordell im Kleinbasler Rotlichtviertel an der Ochsengasse, mussten offenbar jahrelang Frauen aus Thailand unter sklavenähnlichen Umständen Kunden bedienen.

Mit falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt

Gemäss Anklageschrift sollen die beiden angeklagten Bordellbetreiberinnen die Sexarbeiterinnen schamlos ausgenutzt haben. Und das immer nach einem ähnlichen Muster. In Thailand wurden Frauen oder Transsexuelle aus armen Familien in die Schweiz gelockt mit der Aussicht auf ein besseres Leben. Hier mussten sie teils von acht Uhr früh bis um zwei Uhr nachts Kunden bedienen. Die Bordellbetreiberinnen hätten sie gezwungen, alle Wünsche der Klienten zu befriedigen und auch gegen ihren Willen ungeschützten Geschlechtsverkehr zu akzeptieren.

Auch finanziell ausgebeutet

Die Angeklagten beuteten die Frauen offenbar auch finanziell aus. Gemäss Anklageschrift verlangten sie nicht nur die Hälfte der Einnahmen als «Gebühren», sie hätten sie auch gezwungen, hohe Schulden abzuarbeiten. Diese seien durch die Organisation von Reise und Visum entstanden.

Was für Laien aussergewöhnlich klingen mag, bezeichnet die Expertin als klassischen Fall. Sonja Roest, Fachreferentin im Basler Sicherheitsdepartement, sagt dazu: «Das ist ein ganz typisches Muster.» Viele Prostituierte würden von Menschenhändlern in eine solche Schuldensituation gebracht und nicht nur sexuell, sondern auch finanziell ausgenützt.

Prozesse sind selten

Was hingegen eher selten geschieht, ist, dass solche Fälle vor Gericht landen. Denn die meisten Prostituierten seien derart eingeschüchtert, dass sie mit der Polizei nichts zu tun haben wollten. «Wenn man kein Opfer hat, das bereit ist, Aussagen zu machen, hat man keinen Fall», so Roest.

Im vorliegenden Fall aber hat die Basler Staatsanwaltschaft genug Beweise sammeln können, dass es zu einem Prozess kommt. Ob diese für eine Verurteilung reichen, zeigt sich erst nächste Woche. Die Gerichtsverhandlung dauert nämlich über acht Tage lang.

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