Bei den beiden Hochleistungsstrassen handelt es sich um die A18 von Muttenz bis Liesberg und die A22 von Pratteln bis Sissach. Beide Strassen werden 2020 vom Bund übernommen - zum Nulltarif. Für den Kanton bedeutet das: Den Restwert der Strassen, insgesamt 100 Millionen Franken, muss der Kanton bis 2020 abschreiben.
Bei der Bau- und Umweltschutzdirektion hat man das offenbar einfach vergessen.
Im Budget sind die Abschreibungen nicht vorgesehen - zumindest nicht in den nächsten drei Jahren. Dies verärgert den grünen Landrat und Mitglied der Finanzkommission Klaus Kirchmayr. «Bei der Bau- und Umweltschutzdirektion hat man das offenbar einfach vergessen. Das finde ich nicht in Ordnung», so Kirchmayr.
Bei der Baudirektion will man diese Kritik nicht gelten lassen. Man habe seit Jahren gewusst, dass der Wert der Strasse abgeschrieben werden muss. Nur der Zeitraum der Abschreibungen habe sich verändert. Statt wie geplant innerhalb von 20 Jahren, muss der Betrag nun innerhalb von drei Jahren abgeschrieben werden.
Solche Hiobsbotschaften sind unangenehm und unanständig.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Kanton zusätzliche Belastungen einrechnen muss. Bereits bei den Spitalkosten haben sich die Verantwortlichen um 70 Millionen Franken verrechnet. Das dürfe nicht passieren, sagt der Präsident der Finanzkommission, Roman Klauser: «Diese Hiobsbotschaften sind unangenehm und unanständig».
Verhindern könne man dies zum Beispiel, indem nicht jedes Departement seine eigenen Finanzpläne kontrolliert, sondern jeweils das Finanzdepartement zuständig wäre. Genau dies ist im neuen Finanzhaushaltsgesetz geplant, welches momentan im Landrat diskutiert wird.