In den letzten Jahren ermittelte die Baselbieter Staatsanwaltschaft in der Affäre rund um die Schwarzarbeitskontrollen. Im Fokus der Ermittlungen standen vor allem die Sozialpartner des Kantons, sprich die Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer Baselland. Es ging um die Frage, ob zu wenig Kontrollen gemacht worden sind und dafür zu viel Geld vom Kanton abkassiert wurde. Juristisch ging es um die Straftatbestände der «ungetreuen Geschäftsführung» und um «Betrug» zum Nachteil des Kantons Baselland. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Unbekannt.
Dieses Verfahren wurde nun eingestellt. Die Baselbieter Wirtschaftskammer schreibt in einer Mitteilung, man nehme dies mit Genugtuung zur Kenntnis. Auch bei der Gewerkschaft Unia gibt man sich erleichtert. Thomas Leuzinger von der Unia sagt: «Es ist sicher positiv, dass dieses Verfahren abgeschlossen ist und nun Klarheit herrscht.»
Keine «Arglist»
Die Staatsanwaltschaft streicht in ihrer Mitteilung heraus, dass für den Straftatbestand des Betrugs eine Arglist nötig sei. Dies bedeutet, dass jemand böswillig eine andere Partei täuschen und deren Vertrauen missbrauchen muss. Da bei den untersuchten Vorfällen der Kanton Basel-Landschaft indes die «grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen» nicht beachtet habe, wie die Staatsanwaltschaft schreibt, könne keine «arglistige» Täuschung vorgelegen haben. Der Kanton habe schlicht zu wenig hingeschaut.
Und so hat der Wind nun gedreht. Die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaften sind vorerst aus dem Schneider, dafür läuft nun ein zweites Verfahren gegen zwei Kantonsangestellte. Und es wird geprüft, ob gegen Regierungsrat Thomas Weber (SVP) ein Verfahren eröffnet werden muss.