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36-jähriger Mann erschossen Zürcher Polizei untersucht tödlichen Polizeieinsatz in Bern

  • Bei einem Polizeieinsatz in Bern ist ein Mann, der aus einer psychiatrischen Institution entwichen war, tödlich verletzt worden.
  • Die Polizei stellte beim 36-Jährigen eine Schusswaffe sicher.
  • Die Kantonspolizei Zürich untersucht den tödlichen Einsatz.

Lage des Kuhnwegs in Bern
Legende: Am Kuhnweg in der Stadt Bern fiel der tödliche Schuss. SRF

Am Mittwochnachmittag ist ein polizeilich bereits bekannter Mann aus einer psychiatrischen Institution entwichen. Eine Berner Polizeipatrouille traf ihn in einer Liegenschaft im Schönberg/Bitzius-Quartier an, das sich in der Nähe des Zentrums Paul Klee befindet. Laut Polizeicommuniqué konnte die Patrouille den Mann ansprechen.

Ersten Erkenntnissen zufolge sei dabei eine «für die Polizisten akut bedrohliche Situation» festgestellt worden. Darauf sei es zum Dienstwaffeneinsatz gekommen. Rettungskräfte und weitere Polizeipatrouillen seien aufgeboten worden; der getroffene Mann sei trotz rascher Rettungsmassnahmen etwas später verstorben.

Die Polizei stellte beim 36-Jährigen eine Schusswaffe sicher. Die Ereignisse werden nun unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland durch ein ausserkantonales Polizeikorps untersucht. Dabei handelt es sich um die Kantonspolizei Zürich. «Das ist nichts aussergewöhnliches und für solche Situationen so vorgesehen», erklärte Christoph Gnägi von der Medienstelle der Kantonspolizei Bern gegenüber Radio SRF.

Schon mehrmals ausgerückt

Nach seinen Angaben wurde die Polizei am Mittwoch um etwa 16.45 Uhr darüber informiert, dass der Mann aus einer psychiatrischen Institution entwichen sei. Zum Schusswaffeneinsatz sei es rund eine Stunde später gekommen.

Wie viele Schüsse abgegeben wurden und um welche Waffe es sich handelte, bleibt einstweilen unbekannt. «Wir wollen der Untersuchung nicht vorgreifen», erklärte Polizeisprecher Gnägi.

Aus welcher Institution der Mann entwichen war, ist ebenfalls nicht bekannt. «Aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen machen wir hierzu grundsätzlich keine Angaben», hielt Gnägi fest.

Polizeilich bekannt sei der Mann, weil die Polizei in Zusammenhang mit ihm bereits mehrmals habe ausrücken müssen. Weitere Angaben dazu machte Gnägi nicht.

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