Mit dem neuen Integrationsgesetz erhalten Migrantinnen und Migranten mehr Rechte - aber auch mehr Pflichten. So fordert das Gesetz von den Betroffenen einen aktiven Beitrag zur Integration.
Das Integrationsgesetz bringt dem Kanton Bern ein dreistufiges Modell:
- Neu aus dem Ausland zuziehende Personen werden ein Erstgespräch absolvieren. Dabei wird sie die Gemeinde über ihre Rechte und Pflichten und die vorhandenen Integrationsangebote informieren.
- Stellt die Gemeinde bei diesem Gespräch besonderen Informationsbedarf fest, verweist sie die Person an eine Ansprechstelle für Integration. Mehrere solche Stellen werden alle Kantonsteile abdecken. Die Stelle wird Migrantinnen und Migranten beraten und begleiten.
- Besteht Bedarf für eine Integrationsmassnahme, wird mit den Betroffenen eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Dies kann zum Beispiel die Verpflichtung zum Besuch eines Sprachkurses sein.