Bei der Beratung des Berichts zum Verhältnis von Kirche und Staat stellte sich das Parlament mit deutlichem Mehr hinter den entsprechenden Leitsatz der Regierung. Ein Antrag aus SP-Reihen für die Beibehaltung der heutigen Regelung blieb chancenlos.
Im Kanton Bern sind die Pfarrer der reformierten, der katholischen und der christkatholischen Kirche heute noch vom Kanton angestellt. Diese schweizweit einmalige Regelung geht aufs Jahr 1804 zurück. Der Staat Bern zog damals Kirchengüter ein und verpflichtete sich im Gegenzug, die Geistlichen zu besolden.
Der Berner Kirchenbericht
Totalrevision in Sichtweite
Die grosse Kirchendebatte dürfte erst am Mittwoch zu Ende gehen. Stimmt der Grosse Rat dann dem Bericht der Regierung mit seinen acht Leitsätzen zu, steht der Totalrevision des kantonalen Kirchengesetzes von 1945 nichts mehr im Weg. Die Pfarrerbesoldung ist eine der umstrittensten Fragen der Reform.
Zu Beginn der Debatte versuchte eine «unheilige Allianz», den Bericht an die Regierung zurückzuweisen. Fritz Ruchti (SVP) sprach von einer Mini-Reform, die nur wenig ändere. Vreni Kipfer (BDP) kritisierte, der Bericht gehe heiklen Fragen wie der Ablösung der historischen Rechtstitel und der Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften aus dem Weg.
Matthias Burkhalter (SP) wies darauf hin, dass die Pfarrer selber weiterhin Kantonsangestellte sein wollten. Der Vierte im Bund, Blaise Kropf (Grüne), relativierte den Begriff «unheilige Allianz». Auf der anderen Seite verbündeten sich Freikirchler mit Laizisten, diese Allianz sei mindestens genau so unheilig.
Positionen weit auseinander
Der Antrag für eine «konstruktive Rückweisung» scheiterte mit 113 zu 31 Stimmen. Alle Fraktionen waren mehrheitlich der Meinung, der Regierungsrat habe einen pragmatischen und realistischen Weg eingeschlagen.
Chancenlos waren auch zwei weitere Rückweisungsanträge aus SP- und SVP-Reihen. Patric Bhend (SP) forderte eine konsequente Trennung von Kirche und Staat. Die SVP-Grossräte Thomas Knutti und Samuel Krähenbühl sahen keinen Reformbedarf und wollten alles beim Alten belassen.
Sonderfall Bern
Der bernische Regierungsrat Christoph Neuhaus bezeichnete sich während der Debatte als «einziger Kirchendirektor zwischen Gibraltar und Wladiwostok». Damit wollte Neuhaus auf das besondere Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern hinweisen.
Der Kanton Bern zahlt bekanntlich den Lohn der Pfarrer der drei Landeskirchen und besoldet auch die Rabbiner der öffentlich-rechtlich anerkannten jüdischen Gemeinschaften Bern und Biel. Staat und Kirche sind enger verflochten als anderswo.
Zwar würden auch in Belgien die Priester und Pfarrer vom Staat besoldet, sagte Regierungsrat Christoph Neuhaus. Der belgische Staat finanziere allerdings auch die Vereinigung der Atheisten. Eine solche Erweiterung des Kirchenbegriffs sei kaum das, was der Kanton Bern anstrebe.