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Bernisches Obergericht Wende im grössten Menschenhandel-Prozess der Schweiz

Eine Thailänderin gesteht nun doch ihre Schuld ein – hofft jedoch auf eine mildere Strafe.

Die Thailänderin stand bereits 2018 vor Gericht, damals vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland. Dieses verurteilte die Frau 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 10.5 Jahren.

Frauen wie Ware behandelt

Die erste Gerichtsinstanz sah es als erwiesen an, dass die Thailänderin zahlreiche meist wenig gebildete Landsfrauen und Transsexuelle in die Schweiz lockte, wo diese dann als Prostituierte anschaffen mussten. Der nur «Ma‘am» genannten Thailänderin mussten sie angebliche Reisekosten zurückzahlen.

Beim Verfahren geht es um den grössten bisher bekannten Fall von Menschenhandel in der Schweiz. Über 70 Frauen aus Thailand wurden wie Ware behandelt und mussten in Schweizer Bordellen arbeiten.

Die Leidensgeschichte der Frauen begann oft auf dem Land in Thailand. Ihre Eltern sind Reisbauern, das Einkommen reicht kaum zum Leben. Die Tochter musste plötzlich die ganze Familie ernähren.

Diese Situation nutzte die erstinstanzlich verurteilte Frau aus, besorgte ihnen gefälschte Papiere und schleuste sie als Touristinnen in die Schweiz. Hier angekommen, wurden die Frauen in elf Bordelle in der Deutschschweiz geschickt.

Entkommen war fast nicht möglich

Für die Papiere, die Reise und die Vermittlung verlangte die Frau von ihren Opfern bis zu 30'000 Franken. Aus den Bordellen zu fliehen, war für die Opfer nicht möglich: Sie kannten weder die örtlichen Gegebenheiten, noch waren sie mit der Sprache vertraut.

Die hohen Summen stürzten die in die Schweiz gelockten Thai in eine Schuldenfalle, die sie noch enger an «Ma‘am» band.

Überraschung zum Auftakt

Das bernische Obergericht muss nun das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland in Biel überprüfen. Am ersten Prozesstag kam es zu einer Überraschung. Die Beschuldigte akzeptierte alle Schuldsprüche der Erstinstanz. Ihr Verteidiger fordert jedoch ein milderes Strafmass. Die Staatsanwaltschaft verlangt hingegen eine Erhöhung der Strafe auf zwölf Jahre.

Das Vergangene könne sie nicht rückgängig machen, sagte die Angeklagte in ihrem letzten Wort. Was passiert sei, tue ihr leid. Sie bat das Gericht, ihr eine Chance zu geben, es in Zukunft besser zu machen.

Das Obergericht will das Urteil am 6. März bekannt geben.

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