Wer Symptome hat, soll grundsätzlich zu Hause bleiben – sei es wegen Symptomen einer akuten Atemwegs-Infektion, sei es wegen Fieber oder Husten. «Es gehen generell nur jene Personen zu einem Arzt oder einer Ärztin, deren Gesundheitszustand es zwingend erfordert», schreibt das bernische Kantonsarztamt.
Zuhause bleiben sollen diese Leute bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome. Ihre engen Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne: Sie beobachten ihren Gesundheitszustand selber. Bei Auftreten von Symptomen sollen auch sie bis 24 Stunden nach deren Abklingen zu Hause bleiben.
Besuche im Altersheim
Der Kanton Bern empfiehlt weiterhin, Besuche in Alters- und Pflegeheimen nicht vollständig zu unterbinden. Es könne den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alterseinrichtungen nicht zugemutet werden, ihre Angehörigen und Freunde auf unbestimmte Zeit nicht zu empfangen, schreibt das kantonale Führungsorgan in seiner Mitteilung. Hingegen sollen die Heime Besuchszeiten und Zugang einschränken: Besuche von Personen mit Krankheitssymptomen sowie von grösseren Gruppen seien zu unterlassen.
Der Kanton Bern bezieht sich mit seiner Information auf die neusten Empfehlungen des Bundes. Damit sollen diese Ziele verfolgt werden:
- Die Ausbreitung des Coronavirus soll verzögert werden.
- Besonders gefährdete Menschen sollen geschützt werden.
- Die Ressourcen des Gesundheitswesens sollen gezielt eingesetzt werden.
Am 9. März zählt der Kanton Bern 27 bestätigte Corona-Infektionen, rund 180 Personen sind in Quarantäne.