Noch sind die Würfel nicht gefallen, wie die Totalrevision des 70jährigen bernischen Kirchengesetzes im Detail herauskommt. Aber die grossen Linien hat der Grosse Rat nach einer intensiven Debatte festgelegt. Den Rahmen dafür bot der Expertenbericht über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat Bern. Und acht Leitsätze dazu aus der Feder der Regierung.
Der Kanton ist nicht mehr Arbeitgeber und Lohnzahler
Dass rund 500 Pfarrerinnen und Pfarrer in absehbarer Zeit nicht mehr vom Staat angestellt und bezahlt werden, sondern zum Arbeitgeber Kirche wechseln, steht allerdings fest. Für die grosse reformierte Landeskirche bedeutet das, das ihr Personalbestand von 100 auf rund 600 Leute steigt.
Das ist denn auch der wesentlichste Bruch mit einer über 200jährigen Tradition. 1804 übernahm der Staat von der damals sehr einflussreichen Kirche viele Güter, Pfarrhäuser und riesige Ländereien, verpflichtete sich aber im Gegenzug, die Pfarrerbesoldung zu übernehmen.
500 Geistliche bei uns aufzunehmen, ist ein grosses Päckli. Aber wir packen es an.
Die Kirchen geraten nicht ins finanzielle Fegefeuer
Die Politik will die Kirchen finanziell aber nicht hängen lassen. Der Staat wird auch in Zukunft Millionen bezahlen für die Abgeltung der Leistung, die für die Gesamtgesellschaft unverzichtbar sind. Dies geschieht mit Leistungsvereinbarungen. Zudem werden die Kirchen so abgesichert, dass sie nicht Opfer von künftigen Sparmassnahmen des Kantons werden.
Hände weg vom Giftschrank
Es ist offensichtlich, dass die Kirchen und ihre Arbeit bei Regierung und Parlament hohen Respekt geniessen und man nicht unnötig Geschirr zerschlagen will bei der Klärung der traditionell sehr engen Beziehungen.
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Aus diesem Grund verzichtet die Politik auf weitere, einschneidende Reformmassnahmen und hält die Privilegierung ihrer drei Landeskirchen aufrecht. So bleiben die Kirchensteuern für Unternehmen bestehen, zusätzliche Religionsgemeinschaften wie die Freikirchen werden vorläufig nicht in einem eigenen Gesetz öffentlich-rechtlich anerkannt und von den alten Verträgen von 1804 lässt man die Finger. Wenn der Staat nach zweihundert Jahren die ehemaligen Kirchengüter entschädigen müsste, ginge es um Milliarden Franken.
Allerdings gab es im Kantonsparlament eine starke Minderheit, die diese Punkte gerne neu geregelt hätte und bemängelte, das neue Kirchengesetz würde zu einem Heimatschutzgesetz für die etablierten Landeskirchen. Freikirchliche Kreise zum Beispiel argumentierten, auch sie würden gesamtgesellschaftlich relevante Arbeit leisten - nur ohne jede Entschädigung vom Staat.