600 Geistliche gibt es im Kanton Bern. Für sie sind künftig die Landeskirchen Arbeitgeberinnen und nicht mehr der Kanton Bern. Dadurch erhalten die Kirchen mehr Freiheit.
Das neue Landeskirchengesetz und die Folgen
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Im März 2018 verabschiedete das Berner Kantonsparlament das neue Landeskirchengesetz. Damit wird das Verhältnis zwischen Kirche und Staat gelockert. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anstellungen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Ab 2020 werden die Geistlichen der drei Landeskirchen nicht mehr vom Kanton, sondern von den Kirchen angestellt. Diese können selber entscheiden, wie sie die Stellen und die Stellenprozente auf die verschiedenen Kirchgemeinden verteilen wollen.
Bis 2025 gibt es dafür vom Kanton dieselben finanziellen Mittel wie bisher: die evangelisch-reformierte Kirche erhält jährlich 60 Millionen Franken, die römisch-katholische 12 Millionen und die christkatholische Kirche 470'000 Franken. Danach wird der Kanton Bern noch einen Sockelbeitrag ausrichten und einen finanziellen Beitrag sprechen für die Leistungen der Kirche im gesamtgesellschaftlichen Interesse – zum Beispiel für die Kinder- und Jugendarbeit oder für Angebote für ältere Menschen. Wie hoch diese Beiträge sind, ist noch nicht klar.
Es ist eine enge Partnerschaft, die sich jetzt verändert.
Regierungsrätin Evi Allemann betonte, dass die Übergabe der Dienstverhältnisse der Geistlichen an die Landeskirchen den Anfang einer neuen Partnerschaft markiere. «Es ist ein kleiner Schritt hin zur Trennung von Kirche und Staat.» Die Partnerschaft verändere sich, die Kirchen hätten nun mehr Freiheiten, so Allemann.
Wie die Partnerschaft zwischen Kanton und Kirche begann
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Die Partnerschaft zwischen Kanton und Landeskirchen begann vor fast 500 Jahren. 1528 beschloss der Rat der Stadt Bern im Zuge der Reformation, anstelle des Papstes die Verantwortung für die Kirche zu übernehmen. 1804 übernahm der Kanton Bern die Kirchengüter wie Liegenschaften oder Ländereien ins Staatsvermögen und verpflichtete sich im Gegenzug, den Pfarrerinnen und Pfarrer ein Gehalt zu zahlen.
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