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Beschädigte Bushaltestelle.
Legende: Beschädigte Bushaltestelle im Berner Bollwerk nahe der Schützenmatte. Leonie Marti/SRF

Demo nach Räumung Mehrere zehntausend Franken Sachschaden

Die polizeiliche Räumung eines besetzten Hauses am Mittwoch in Bern hatte in der Nacht auf Donnerstag ein Nachspiel. Ein paar Dutzend Demonstranten verursachten grosse Sachschäden.

Aus dem Umzug heraus seien Sprayereien verübt sowie Schaufenster, Bankomaten, mehrere parkierte Autos und eine Bushaltestelle beschädigt worden, teilte die Berner Kantonspolizei am Donnerstag mit.

Der Umzug war am Mittwochabend um 20:30 Uhr bei der Schützenmatte in Richtung Bierhübeli und Länggasse gestartet und von der Polizei zunächst toleriert worden. Nachdem zahlreiche Feuerwerkskörper gezündet und Sachbeschädigungen festgestellt worden seien, stoppte die Polizei die Demo.

Zerstörte Glastüre, Scherben am Boden
Legende: Zerstörte Glastüre als Folge der Kundgebung. Leonie Marti/SRF

Kein Weiterzug in die Innenstadt

Die Demonstranten zogen sich in der Folge auf die Schützenmatte zurück, wo es zu weiteren Sachbeschädigungen gekommen sei. Mit Strassensperrungen verhinderte die Polizei eine Fortsetzung der Kundgebung in der Innenstadt.

Die Polizei setzte Gummischrot ein, nachdem die Einsatzkräfte mit Petarden, Steinen und mit Farbe gefüllten Gläsern beworfen worden war. Verletzt wurde nach Polizeiangaben niemand. Mehrere Demonstrierende wurden kontrolliert.

  • 1. Zürich geht pragmatisch mit Hausbesetzungen um

    Die Stadt Zürich hat eine aktive Hausbesetzer-Szene. Zwischen 25 und 30 Gebäude sind seit Jahren besetzt. Um das Problem einigermassen in den Griff zu kriegen, hat die Stadt Zürich einen eigenen Weg gewählt. Einen pragmatischen.
    Eine alte Fabrik.
    Legende: Das besetzte Koch-Areal in Albisrieden. Ein Zankapfel in Zürich. Keystone

    Wer ein Haus besetzt, begeht Hausfriedensbruch, möglicherweise auch Sachbeschädigung. Deshalb haben Hausbesitzer die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige oder beim Gericht eine Zivilklage zu machen. Reicht ein Hausbesitzer in der Stadt Zürich eine Anzeige ein, wird die Polizei aktiv. Bevor diese jedoch eine Liegenschaft räumt, muss der Hausbesitzer verschiedene Auflagen erfüllen. Er muss zum Beispiel eine gültige Abbruch- oder Baubewilligung vorweisen oder eine Nachnutzung durch Dritte belegen können. Eine Räumung kommt auch in Frage, wenn Personen gefährdet oder die Liegenschaft denkmalgeschützt ist. Die Stadt Zürich geht also bei Zwangsräumungen verhalten vor und begründet dies mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip des polizeilichen Handelns.

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