Das totalrevidierte Polizeigesetz will zeitgemässe Antworten geben auf Entwicklungen der letzten 20 Jahre. Denn in dieser Zeit haben sich die Formen der Kriminalität, die Sicherheitsbedürfnisse der Gemeinden und der Bevölkerung, die Organisation der Polizei und die Ansprüche an Datenschutz und Persönlichkeitsrechte stark verändert.
Das bestehende Gesetz von 1997 ist diesem Wandel nicht mehr gewachsen. Es wuchsen Grauzonen und Unklarheiten, die zum Teil auch von Gerichten bemängelt wurden - zum Beispiel beim Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in den Gemeinden.
Hier war eine Klärung fällig, weil die Gemeinden immer mehr Leistungen bei privaten Security-Unternehmen einkaufen. Eine Zäsur war dazu die neue kantonale Einheitspolizei Police Bern im Jahr 2007.
Der Entwurf eines neuen bernischen Polizeigesetzes sorgt nun für klare Verhältnisse. Er geht bis Ende Dezember 2017 in die Vernehmlassung, das Gesetz sollte ab 2019 gelten.
Für eine breitere Öffentlichkeit relevant sind folgende Punkte
- Die Gemeinden bekommen mehr Spielraum, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen. So dürfen sie neu auch Ausweiskontrollen machen.
- Allerdings dürfen die Gemeinden diese Ausweiskontrollen ausdrücklich nicht delegieren, zum Beispiel an einen privaten Sicherheitsdient.
- Die Sicherheitsdienste brauchen neu eine Bewilligung des Kantons. Ausgenommen sind nur wenige Tätigkeiten wie Parkplatz-Kontrollen.
- Bei der Bewältigung von häuslicher Gewalt bekommt die Polizei mehr Möglichkeiten, zu reagieren. So kann sie neu Kontakt- und Annäherungsverbote erlassen.
- Als Gegengewicht zu den neuen Kompetenzen der Polizei werden die Auflagen des Datenschutzes und die gerichtliche Kontrolle ausgebaut und präzisiert.
Weniger Verwaltungsaufwand
Mit der Revision will der Kanton auch die Bürokratie reduzieren. Die bewährten Ressourcen-Verträge zwischen Gemeinden und Police Bern bleiben bestehen, werden bei der Abgeltung von einzelnen Leistungen aber vereinfacht.
Dazu können Gemeinden neu eine sogenannte «Brennpunkt-Vereinbarung» abschliessen. Da geht es um den Polizei-Einsatz bei ausgewählten Orten, ohne dass die Gemeinde einen umfassenden Leistungsvertrag mit der Kantonspolizei abgeschlossen haben muss.