Im Entscheid kommt der Bieler Regierungsstatthalter Philippe Chételat zum Schluss, dass im konkreten Fall «dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verwaltung keine öffentlichen oder privaten Geheimhaltungsinteressen entgegen gehalten werden können».
Gekürzte Fassung unzulässig
Der Bieler Gemeinderat hatte im Oktober der Öffentlichkeit nur eine gekürzte und anonymisierte Fassung des Berichtes zu den Missständen in der Sozialdirektion vorgelegt. Er hielt auch später an diesem Entscheid fest, als Details aus dem unveröffentlichten Teil des Berichtes den Medien zugespielt wurden, und erstattete sogar Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Am Pranger steht SVP-Sozialdirektor Beat Feurer, der die Quelle der Indiskretionen gewesen sein soll. Der Untersuchungsbericht wirft kein gutes Licht auf Feurer, dem gravierende Führungsmängel vorgehalten werden.