Zum Inhalt springen
Freiburger Kantonsparlament von Innen
Legende: Ob Eliane Aebischer künftig hier politisieren darf, entscheidet das Freiburger Kantonsparlament. Keystone

Wahlen in Freiburg Schulleiterin im Kantonsparlament – Meinungen gehen auseinander

Die Validierungskommission des Freiburger Grossen Rates ist der Meinung, dass eine Schulleiterin auch Grossrätin sein darf. Dies, weil es im Gesetz über politische Rechte nicht verboten wird. Ein definitiver Entscheid fällt das Kantonsparlament. Und da gehen die Meinungen weit auseinander.

Im November wurde Eliane Aebischer für die SP Sense in den Freiburger Grossrat gewählt. Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen wollte ihr das verbieten. Die Loyalität sei so gefährdet. Das sei nicht Sache des Erziehungsdirektors, das zu beurteilen, fand das Kantonsgericht. Das sei eine politische Frage. Demzufolge müsse der Grossrat entscheiden.

Lücke im Gesetz

Eine Vorentscheidung ist nun gefallen: Die Validierungskommission des Grossen Rates findet, das Grossratsmandat sei mit der Funktion als Schulleiterin vereinbar. Ueli Johner, Präsident der Validierungskommission sagt, man habe sich auf das Gesetz über politische Rechte berufen. Dort sei erwähnt, wer nicht im Grossrat sein darf. «Die Funktion der Schulleitung wird dort nicht explizit erwähnt», so Johner.

Einzelne Berufsgruppen dürfen nicht vom Grossen Rat ausgeschlossen werden.
Autor: Jacqueline Häfliger Lehrerinnen und Lehrer Deutschfreiburg

Die Meinung der Validierungskommission vertritt auch Jacqueline Häfliger, Präsidentin des Deutschfreiburger Lehrerinnen- und Lehrerverbandes. «Eine Schulleiterin sollte Grossrätin sein dürfen.»

Die Vereinigung Schulleitung Deutsch Freiburg schreibt zudem in einer Stellungnahme. «Aus Sicht der Vereinigung dürfen einzelne Berufsgruppen nicht vom Grossen Rat ausgeschlossen werden.»

Es kommt nicht zu einem Interessenkonflikt.
Autor: Peter Hänni Freiburger Staatsrechtsprofessor

Unterstützung erhalten sie auch vom Freiburger Staatsrechtsprofessor Peter Hänni. Er sei zwar für eine Gewaltenteilung von Exekutiv- und Legislativfunktion. Sonst komme es zum Interessenskonflikt. «Ein Interessenskonflikt ist für die Schulleitung auf Stufe Primar und Sekundarstufe aber nicht gegeben.»

Der Fall ist heikel.
Autor: Hubert Dafflon CVP Fraktionspräsident im Kantonsparlament

Anders sieht es Hubert Dafflon, CVP Fraktionspräsident im Kantonsparlament. Er ist klar für eine Trennung der Macht. «Eine Führungsperson beim Staat kann nicht in den Grossen Rat.»

Der Fall ist heikel. Während in den Kantonen Bern und Wallis die Schulleitungen von den Gemeinden angestellt sind, sind diese im Kanton Freiburg neu dem Staat direkt unterstellt.

Es ist das Kantonsparlament, das an seiner Plenarsitzung entscheidet, ob die Schulleiterin ihr politisches Amt ausüben kann.

(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 12:03/17:30 Uhr)

Meistgelesene Artikel