Der obligatorische Unterricht ist unentgeltlich, hält das Bundesgericht fest. Deshalb gelte ab sofort Folgendes für den Kanton Freiburg, schreibt Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen in einem Brief an die Gemeinden und Schulleitungen.
Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, sich an den Kosten für schulische Aktivitäten wie Schullager und kulturelle Besichtigungen zu beteiligen.
Nur noch Kosten für die Verpflegung bis maximal 16 Franken pro Tag dürfen verrechnet werden.
Olivier Flechtner, Gemeinderat von Schmitten ärger sich über das Vorpreschen des Kantons Freiburg. «Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.» Er fordert: Auch der Kanton muss sich finanziell engagieren. «Es kann nicht sein, dass alles auf die Gemeinden abgewälzt wird.»
Die Primarschule Schmitten hat pro Jahr viele Aktivitäten. Skilager, Museumsbesuch, Schlittschuhlaufen. Die motorischen Fähigkeiten würden trainiert, sagt Schulleiterin Fabienne Klaus. «Auch die Selbständigkeit wird gefördert.»
Je nach Schulstufe zahlen die Eltern unterschiedlich hohe Beiträge. Zählt man die Elternbeiträge aller Schülerinnen und Schüler zusammen sind das 45'000 Franken pro Jahr.
Warum Freiburg sofort handelt
Für den Freiburger Bildungsdirektor Jean-Pierre Siggen lässt das Bundesgerichtsurteil keinen Interpretationsspielraum zu. Zudem: Das Freiburger Schulgesetz sieht bereits vor, dass Gemeinden statt Eltern für die Kosten von Exkursionen aufkommen müssen.
Bern wartet ab
Erziehungsdirektor Bernhard Pulver will nicht dramatisieren. «Wir haben das bis jetzt pragmatisch gehandhabt mit den Kosten für obligatorische Schulausflüge. Wir werden das auch jetzt tun.» Eine Beteiligung des Kantons steht für ihn ausser Frage.
Der Walliser Erziehungsdirektor tobt
«Die Bundesrichter haben den gesunden Menschenverstand verloren», empört sich der Walliser Erziehungsdirektor Christoph Darbellay. Mit nur 16 Franken pro Tag lasse sich kein Schulausflug finanzieren. Die Erziehungsdirektoren-Konferenz müsse eine Lösung suchen.