Das Berner Obergericht befasst sich seit Dienstag mit einem grausamen Tötungsdelikt, bei dem 2012 in Langenthal ein Callgirl umgebracht wurde. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte den Täter zu einer 18-jährigen Freiheitsstrafe und anschliessender Verwahrung.
Während der Staatsanwalt am Dienstag eine Freiheitsstrafe von mindestens 20 Jahren und die Verwahrung des Täters wegen Mordes forderte, plädierte die Verteidigung hingegen auf vorsätzliche Tötung.
Therapie erfolgreich?
Der Verteidiger forderte eine deutlich mildere Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien bei seinem Klienten nicht gegeben, betonte der Verteidiger. Er verwies zudem auf die Einschätzungen eines psychiatrischen Sachverständigen, der von ausreichend günstigen Erfolgsaussichten für eine langfristige Therapie sprach.
Der Staatsanwalt hielt hingegen fest, dass der Angeklagte zu brutaler Gewalt neige, wenn er nicht bekomme, was er wolle. Das Urteil wird am Freitag gefällt.