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Unbewilligte Syrien-Demo Berner Kantonspolizei zeigt 147 Personen an

Die unbewilligte Syrien-Kundgebung vom 7. April 2018 in Bern führt zu insgesamt 147 Anzeigen der Polizei gegen Kundgebungsteilnehmer. Das teilten die regionale Staatsanwaltschaft und die Berner Kantonspolizei mit.

126 Anzeigen richten sich gegen Erwachsene, 21 gehen an die Jugendanwaltschaft. 145-mal sieht die Polizei den Straftatbestand des Landfriedensbruchs sowie des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung erfüllt.

Weitere Vorwürfe lauten unter anderem auf Hinderung einer Amtshandlung, vollendete oder versuchte Sachbeschädigung, Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot.

Die Kundgebung

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Am 7. April dieses Jahres zogen mehrere hundert Demonstranten durch die Berner Innenstadt, um ihre Solidarität mit der damals umkämpften syrischen Kurden-Region Afrin zu bekunden. Die Polizei tolerierte anfänglich die unbewilligte Kundgebung. Als Vermummte aber da und dort Fassaden versprayten, stoppte die Polizei – teilweise mit Hilfe von Gummischrot – den Kundgebungszug und kesselte die Demonstranten beim Bahnhof ein. Es folgten Kontrollen und Festnahmen.

Im Berner Stadtparlament war der Polizeieinsatz umstritten: Linke Politiker und Politikerinnen forderten eine unabhängige Untersuchung. Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) argumentierte hingegen, linksautonome und extremistische Demo-Teilnehmer seien nur auf Krawall aus gewesen.

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