Der zuständige Walliser Staatsrat Jacques Melly habe am Dienstag den Abschuss des Wolfes angeordnet, gab die Staatskanzlei bekannt. Nun haben die Wildhüter 60 Tage Zeit, das Tier im Gebiet zwischen Agarn und Törbel zu erlegen. Eine Voraussetzung für den Abschuss ist, dass in diesem Gebiet «Schadenpotenzial auf geschützten Weiden» vorhanden ist. Heisst also: Auf leeren Alpen dürfte der Wolf nicht geschossen werden.
Dies ist eine der Einschränkungen, die die seit einem Jahr gültige Eidgenössische Jagdverordnung vorschreibt. Der Kanton Wallis stellt sich auf den Standpunkt, die aktuelle Abschussbewilligung halte alle bundesrechtlichen Vorschriften ein.
Wolfschäden trotz Herdenschutz
So seien mindestens 15 der 50 gerissenen Schafe oder Ziegen zwischen dem 6. April und dem 3. Juni 2016 auf Frühjahresweiden angegriffen worden, die mit Herdenschutzmassnahmen und Zäunen eigentlich geschützt sein sollten. In weiteren vier Fällen läuft die Untersuchung noch. Um den regionalen Herdenschutz zu verbessern, hat der Staat Wallis der Herdenschutz GmbH dazu ein Beratungs- und Unterstützungsmandat erteilt.
Neue Bewilligung überholt hängiges Gerichtsverfahren
Die neue Abschussbewilligung überholt quasi eine Abschussbewilligung im gleichen Oberwalliser Streifgebiet vom Sommer 2015. Diese ältere Bewilligung ist zurzeit beim Walliser Kantonsgericht hängig. WWF, Pro Natura und das Bundesamt für Umwelt BAFU hatten dagegen Beschwerde geführt.