Das neue Raumplanungsgesetz hatte im Wallis von Anfang an einen schweren Stand. Als einziger Kanton sagte das Wallis am 3. März 2013 an der Urne Nein zu einer strengeren nationalen Raumplanung, und zwar mit wuchtigen 80,4 Prozent.
Auswirkungen im Wallis
Ziel des Gesetzes ist es, die Zersiedlung in der Schweiz zu begrenzen. In den kantonalen Richtplänen müssen die Kantone deshalb sicherstellen, dass die Bauzonen dem Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen.
Nach einer fünfjährigen Übergangsfrist müssen bis 1. Mai 2019 die kantonalen Richtpläne ans neue Gesetz angepasst und vom Bundesrat genehmigt werden, sonst drohen Sanktionen. Der zuständige CVP-Staatsrat Jean-Michel Cina warnte die Parlamentarier im Grossen Rat vor einer ungenügenden Umsetzung.
Im schlimmsten Fall drohe ein absolutes Bauzonenmoratorium, das wichtige Bauprojekte der öffentlichen Hand, des Tourismus und der Wirtschaft blockieren könnte. Die Mehrheit folgte den mahnenden Worten Cinas und trat mit 111 zu 14 Stimmen auf die Vorlage ein. Die SVP beantragte vergeblich Rückweisung der Vorlage an die Regierung.
Viele Änderungsanträge
Für die Detailberatung am kommenden Freitag liegen allerdings 60 Änderungsanträge auf dem Tisch. Die Mehrheit der Abgeordneten will die Gesetzesvorlage zudem dem obligatorischen Referendum unterstellen, so dass das Volk das letzte Wort hätte.
Das Wallis gehört zu den Kantonen mit deutlich überdimensionierten Baulandreserven. Zwei Drittel der 134 Gemeinden müssen ihre Baulandreserven verkleinern, weshalb die Opposition in den Gemeinden und bei den betroffenen Landeigentümern gross ist.