Das bernische Kantonsparlament entscheidet wohl am Mittwoch über einen Kredit über gut 15 Millionen Franken für archäologische Rettungsgrabungen in Kallnach. Hier soll eine Gruppe von keltischen Grabhügeln – die schweizweit zu den grössten dieser Art zählen – einer Kiesgrube weichen. Bei den Rettungsgrabungen würden die Grabhügel zerstört, jedoch die Funde dokumentiert und ausgewertet.
Hoher kultureller Wert
Es handelt sich um sogenannte Fürstengräber aus der hochentwickelten Kultur der Kelten. In derartigen Grabhügeln wurden in keltischer Zeit, vor rund 2700 Jahren, bedeutende Persönlichkeiten bestattet. Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege misst den keltischen Grabhügeln im Kallnachwald einen sehr hohen wissenschaftlichen und kulturellen Wert bei und empfiehlt deren Schutz.
Gemäss der eidgenössischen Denkmalpflege besteht ein hohes Interesse am Erhalt eines derart wichtigen archäologischen Denkmals. Es sei in seinem Bestand zu sichern und zu pflegen. Die eidgenössische Denkmalpflege empfiehlt den Erhalt und ein Ausweichen auf archäologisch weniger sensible Gebiete. Die Denkmalpflege hat jedoch keine Weisungsbefugnis, sie ist nur ein beratendes Gremium.
Der Kallnachwald oder Challnechwald liegt auf einem Moränenrücken, der zwischen dem bernischen Niederried und Kallnach sowie dem freiburgischen Fräschels liegt.
Ohne Rettungsgrabungen kein Kiesabbau
Bei der Frage, ob die Grabhügel belassen werden sollten oder Rettungsgrabungen nötig sind, war die vorberatende Kommission gespalten. Sie sprach sich mit 7 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Rettungsgrabungen aus. Dieser Entscheid macht erst den Weg frei, damit im betreffenden Waldstück Kies abgebaut werden kann.
Die Gegner der Kiesgrube erachten den Erhalt der Fundstelle und des Waldes höher als die wirtschaftlichen Interessen. Werden die Rettungsgrabungen nicht bewilligt, kann der Kanton die Überbauungsordnung nicht genehmigen.
Für die Rettungsgrabungen werden bis 2028 rund 15,2 Millionen Franken benötigt. An den Kosten für die Rettungsgrabungen beteiligen sich der Bund sowie die Grundbesitzerin, die Burgergemeinde. Diese profitiert anschliessend auch vom Kiesabbau.