Wer ein Haus besetzt, begeht Hausfriedensbruch, möglicherweise auch Sachbeschädigung. Deshalb haben Hauseigentümer die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige oder beim Gericht eine Zivilklage zu machen. Reicht ein Eigentümer in der Stadt Zürich eine Anzeige ein, wird die Polizei aktiv.
Eigentümer muss Auflagen erfüllen
Bevor diese jedoch eine Liegenschaft räumt, muss der Hauseigentümer verschiedene Auflagen erfüllen. Er muss zum Beispiel eine gültige Abbruch- oder Baubewilligung vorweisen oder eine Nachnutzung durch Dritte belegen können. Eine Räumung kommt auch in Frage, wenn Personen gefährdet oder die Liegenschaft denkmalgeschützt ist.
Die Stadt Zürich geht also bei Zwangsräumungen verhalten vor und begründet dies mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip des polizeilichen Handelns.