Das Bündner Verwaltungsgericht hatte im Oktober 2012 entschieden, dass im Designer Outlet mit Ausnahme der Zwischensaison in den Monaten Mai und November auch an Sonntagen Personal ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfe. Das Bundesgericht hat dieser Sicht der Dinge nun widersprochen und der Gewerkschaft Unia Recht gegeben.
Laut Bundesgericht kann entgegen der Ansicht des Bündner Verwaltungsgerichts nicht einfach der ganze Kanton Graubünden als «Fremdenverkehrsgebiet» qualifiziert werden. Landquart werde auch nicht deshalb zu einem Ausflugs- oder Erholungsort, weil es einen bedeutenden Verkehrsknotenpunkt darstelle.
Vielmehr sei davon auszugehen, dass das Outlet-Einkaufzentrum nicht in einem Fremdenverkehrsgebiet liege. Ob sein Angebot den Bedürfnissen der Touristen diene, könne damit offengelassen werden. Allerdings liege die Vermutung nahe, dass beim Besuch das Einkaufserlebnis im Vordergrund stehe.