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Graubünden Burn-Out Klinik: 13% der Patienten kommen aus Graubünden

Der Kanton Zürich wehrt sich vor Bundesgericht wegen des Entscheids des Kantons Graubünden, die Clinica Holistica auf die Spitalliste zu nehmen. Damit muss Zürich für seine Patienten einen Anteil zahlen. Zahlen des Bündner Gesundheitsamts zeigen nun, wie wichtig ausserkantonale Patienten sind.

Im Jahr 2012 wurden in der Burn-Out Klinik in Susch 42 Bündner und Bündnerinnen behandelt, das sind 13% aller Patienten. Die mit Abstand grösste Gruppe stellt der Kanton Zürich, 30% aller Patienten kommen von dort. Nur eine kleine Gruppe stellen ausländische Klienten mit 5%, die restlichen Patienten kommen aus anderen Kantonen. Die Daten, es handelt sich um die aktuellsten Zahlen, stammen vom Bündner Gesundheitsamt.

Im Gespräch mit Radio SRF erklärte der Verwaltungsratspräsident der Clinica Holistica, Mattias Bulfoni, man habe die Klinik von Anfang an auf allgemeinversicherte Patienten ausgerichtet. Alle sollten die Möglichkeit haben, ein Burn-Out behandeln zu lassen. Falls die Klinik von der Spitalliste gestrichen würde, habe man einen «Plan B». Die Klinik würde dann auf Privatpatienten und Ausländer setzen, dem Geist der Klinik entspreche dies aber nicht.

Streitpunkt Kosten

An einer Medienkonferenz legte die Bündner Regierung am Montag in Susch dar, wieso sie der Ansicht sei, dass sich Zürich nicht in die Bündner Spitalplanung einzumischen habe. So sei die Clinica Holistica ein Angebot, das jedes Jahr mehr Bündnerinnen und Bündner in Anspruch nehmen würden. Zweitens gelte heute in der ganzen Schweiz die freie Spitalwahl - deshalb müsse es auch möglich sein, mit einem guten Angebot auf dem Markt bestehen zu können.

Der Kanton Zürich stellt sich auf den Standpunkt, dass die Clinica Holistica die eigene Spitalplanung durcheinanderbringe, weil sich viele Zürcher plötzlich im Engadin behandeln liessen. Dies sei nicht richtig. Der Fall liegt zurzeit beim Bundesgericht. Dabei geht es zuerst um die Frage, ob sich der Kanton Zürich in die Bündner Spitalplanung einmischen darf. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Frage mit Ja beantwortet, die Bündner Regierung zog daraufhin das Urteil weiter.

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