M75 gilt als «Problemwolf»: Er hatte in den Kantonen Tessin und Graubünden mehrere Schafe gerissen. Die beiden Kantone haben deshalb am 22. März eine Abschussbewilligung für den Wolf erteilt, um weiteren Schaden an Nutztieren zu verhindern.
Wie weiter? Die Abschussbewilligung der Kantone Graubünden und Tessin gilt für 60 Tage. Der Wolf muss sich dabei im Gebiet der beiden Kantone aufhalten. Wo sich M75 derzeit aufhält, ist aber nicht bekannt. Seit dem 2. März sind gemäss Zürcher Jagdverwaltung keine weiteren Spuren gefunden worden.
Situation im Kanton Zürich: Laut Bundesgesetz dürfte auch der Kanton Zürich M75 zum Abschuss freigeben, weil er innerhalb eines Monats 25 Schafe geriessen hat, eines davon im Kanton Zürich. Das sei zur Zeit trotzdem kein Thema, sagt der Leiter der Fischerei und Jagdverwaltung des Kantons Zürich, Urs Philipp. Man werde die Situation aber genau beobachten, denn weitere Risse im Zürcher Weinland oder der Agglomeration von Zürich oder Winterthur könne man nicht brauchen.