In Graubünden existieren 16 Gebiete, die über das Natur- und Heimatschutzgesetz speziell geschützt sind. Projekte, die Auswirkungen auf die Natur haben, dürfen heute nur realisiert werden, wenn sie von nationalem Interesse sind.
Das möchte nun die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) ändern. Neu sollen auch kantonale Interessen in die Waagschale geworfen werden, schreibt die Kommission in einem Bericht. «Die Kantone sind für die Raumplanung verantwortlich», sagt Kommissionspräsident und Thurgauer SVP-Ständerat Roland Eberle, «Deshalb ist es anachronistisch, wenn sie nichts zu den Gebieten zu sagen haben.»
Lichtblick für die Hahnenseebahn im Oberengadin
Im Oberengadin könnte dieser Vorschlag dem Projekt Hahnenseebahn Auftrieb geben. Die Bergbahn soll dereinst St. Moritz Bad mit dem Skigebiet Corvatsch verbinden. Das Projekt verschwand jedoch vor vier Jahren in der Schublade, weil es die eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK als «schwerwiegende Beeinträchtigung der Landschaft» einstufte.
Alarmlampen leuchten
Bereits vor drei Jahren hatte die Bündner Regierung unterstrichen, wie wichtig die Bahn für die touristische Entwicklung im Oberengadin wäre. Genau das macht dem Leiter Naturschutzpolitik von Pro Natura, Marcus Ulber, Sorgen: «In Gebieten von nationaler Bedeutung könnten Projekten von kantonaler Bedeutung realisiert werden.» Denkbar seien Kiesgruben, Steinbrüche oder grosse touristische Anlagen. «Bei uns leuchten die Alarmlampen rot», so Ulber.
Die Vernehmlassung für den Bericht läuft nun bis im Juli. Dann überarbeitet die Kommission ihren Vorschlag.