Am 18. Mai wurde in Graubünden ein neues Parlament gewählt. Kurz darauf haben mehr als 30 Einwohnerinnen und Einwohner eine Beschwerde gegen das Bündner Wahlsystem eingereicht. Ihrer Meinung nach verstösst das Majorz-Wahlsystem gegen die Bundesverfassung.
Nun hat sich die Justizkommission des Bündner Grossen Rats über das Anliegen gebeugt. Sie kommt zum Schluss, der Rat solle nicht auf die Beschwerde eintreten. Erstens sei es fraglich, ob sie rechtzeitig eingereicht wurde. Zweitens könne man das Wahlsystem in dieser Form gar nicht anfechten. Sie will das Geschäft aber weiterreichen an das Verwaltungsgericht.
Für die Beschwerdenführer ist die Argumentation der Kommission widersprüchlich, heisst es auf Anfrage. Das Geschäft kommt Ende August ins Parlament. Schon jetzt dürfte aber klar sein, dass sich später das Bündner Verwaltungsgericht und schlussendlich das Bundesgericht mit der Materie befassen müssen.