Die Verantwortlichen des Einkaufdorfes sollen Zeit bekommen, nach dem Bundesgerichts-Entscheid vom 12. Februar 2014 Massnahmen zu treffen. Das Bündner Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) gestattet dies den Betreibern: «Wir dürfen vorübergehende Bewilligungen für Sonntagsarbeit ausstellen», sagt Amtsleiter Paul Schwendener gegenüber dem «Regionaljournal» von Radio SRF.
«Wenn der Sonntag wegfällt, werden dutzende von Leuten ihre Arbeit verlieren», so Schwendener. Wegen diesen Menschen habe man sich für die Frist entschieden.
Die Verantwortlichen des Shoppingdorfes können diese Frist nun nutzen, um in Bern beim Staatssekretariat für Wirtschaft eine Ausnahmen-Bewilligung einzuholen. Wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen auf den Sonntagsverkauf angewiesen sei, dann bestehe durchaus die Chance für eine solche Bewilligung, sagt Paul Schwendener auf Anfrage. Ob ein solcher Antrag gestellt wird ist noch offen. Die Verantwortlichen lassen sich noch nicht in die Karten blicken.
Das KIGA war schon zuvor immer überzeugt, dass das Einkaufsdorf in Landquart am Sonntag geöffnet haben dürfe, da es in touristischem Gebiet stehe. Die Gewerkschaft Unia wehrte sich dagegen und bekam vom Bundesgericht recht.