Seit 2015 gelten in den drei Tourismusgemeinden Flims, Laax und Falera neue Regelungen für die Gästetaxe. Damit überhaupt nicht einverstanden waren viele Zweitwohnungsbesitzer der Region: Sie schlossen sich zu einer Interessensgemeinschaft zusammen.
IG setzt alles auf eine Karte
Rund 300 Einsprachen landeten bei den drei Gemeinden. In Absprache mit der IG entschieden diese, vier Musterfälle zu behandeln. Alle wurden abgewiesen. Nun hat sich das Bündner Verwaltungsgericht damit befasst und kommt zum Schluss, die Gästetaxen sind korrekt.
Das Gericht schreibt in einer Mitteilung: «Die Höhe der bei den Zweitwohnungseigentümern in Rechnung gestellten Gästetaxen erweist sich in keinem der geprüften Fälle als unzulässig hoch.»
Zum Vorwurf, die Gelder würden zweckentfremdet, heisst es weiter: «Die aus der Gästetaxe zugeflossenen Mittel werden korrekt verwendet und die Gemeinden erzielen keinen Überschuss.»
Reto Fehr, Präsident der Interessensgemeinschaft Zweitwohnungseigentümer Flims Laax Falera, liess in einer ersten Reaktion offen, ob die Beschwerden ans Bundesgericht weitergezogen werden. Man müsse zuerst die Urteile prüfen.
Erleichtert zeigte sich auf Anfrage, Adrian Steiger. Der Gemeindepräsident von Flims sagte gegenüber dem «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF:«Dank diesem Urteil haben wir die Möglichkeit die Ressourcen für den Tourismus in eine neue Richtung zu lenken».
Wegweisendes Urteil?
Mit dem heutigen Urteil haben erstmals die Bündner Richter über die umstrittene Gästetaxe geurteilt. Auch andere Gemeinden werden sich für das Urteil interessieren. Der vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts, Giuliano Racioppi bestätigt, dass das Urteil wegweisenden Charakter haben könnte. «Aber man kann es nicht eins zu eins auf andere Gemeinden ummünzen», betont er.