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Unfall Cresta Run Zum dritten Mal vor Bundesgericht

2008 kam es auf der Skeletonbahn «Cresta Run» zu einem schweren Unfall. Ein rechtskräftiges Urteil fehlt bis heute wegen Fehlern der Bündner Justiz. Nun liegt der Fall wieder vor Bundesgericht.

Der «Cresta Run» ist eine Insitution in St. Moritz. Seit über 125 Jahren rasen Männer auf einem Schlitten kopfvoran auf einem Schlitten den Eiskanal hinunter, mit über 100 Stundenkilometern, den Kopf nur wenige Zentimeter über dem Eis.

Betrieben wird die Bahn von einem Privatclub, dem «St. Moritz Tobogganing Club». Der Eiskanal ist anspruchsvoll. Bei einem Fehler kann es die Fahrer aus der Bahn katpultieren, die Folge: Blaue Flecken oder auch gebrochene Rippen.

Am 25. Januar 2008 passiert ein schwerer Unfall. Ein 32-jähriger britischer Soldat verliert im unteren Teil die Kontrolle über seinen Schlitten und prallt mit einem Bein in ein Vierkantholz gleich neben der Bahn. Ein Sonnensegel ist daran befestigt. Der Pfosten reisst auf der Stelle den Fuss ab. Der Soldat überlebt, muss jedoch zehn Operationen über sich ergehen lassen und hat heute eine Prothese.

Bisher zwei Rüffel vom Bundesgericht

Seither ist der Unfall ein Fall für die Gerichte und wirft ein schlechtes Licht auf die Bündner Justiz. Bereits zweimal hat das Bundesgericht einen Entscheid des Bündner Kantonsgerichts kassiert: 2011 wegen «nicht vollständigen bzw. einseitigen Abklärungen», 2016 wegen eines Verfahrensfehler - das Gericht hatte darauf verzichtet, eine mündliche Verhandlung zu machen.

Diesen Juni fand vor dem Bündner Kantonsgericht die vom Bundesgericht geforderte Verhandlung statt. Das Dreiergericht sprach den früheren Geschäftsführer und Clubsekretär, ein heute 68-jährigen Engländer schuldig wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Er sei für den Bau der Bahn und damit auch für die Positionierung des Pfostens verantwortlich gewesen.

Dieser Urteil akzeptiert der Verurteilte nicht. Er habe den Fall ans Bundesgericht weitergezogen, bestätigt sein Anwalt. Ein wichtiges Argument während der Verhandlung im Juni war, dass der frühere Clubsekretär für den Bahnbau nicht verantwortlich gewesen sei.

Damit muss sich das höchste Gericht in der Schweiz bereits zum dritten Mal mit einem Unfall beschäftigen, der vor bald zehn Jahren passiert ist.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs

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