Konkret kritisiert das Gericht, dass die Behörden «dem Gericht nicht mit hinreichender Klarheit darlegten, weshalb vor dem Abschuss von Jungtieren des Calandarudels nicht mildere Massnahmen wie Besenderungen und Vergrämungen ausgeführt und ausgewertet wurden, obschon solche Aktionen einige Monate zuvor beschlossen worden waren».
Grundsätzlich zulässig
Gleichzeitig hält das Gericht aber fest, dass die Abschussbewilligung grundsätzlich zulässig war. Auch weil sich die Wölfe gegenüber dem Menschen wenig scheu zeigten und dadurch eine Gefahr für den Menschen darstellten.
Obwohl die Abschussbewilligung Ende März abgelaufen ist, ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts wegweisend: Für allfällige künftige Abschussbewilligungen bedeutet dies, dass die Behörden in Zukunft klarer darlegen müssen, warum der Abschuss eines oder mehrerer Wölfe zwingend notwendig ist.
WWF begrüsst Entscheid
In einer Stellungnahme begrüsst der WWF den Entscheid des Verwaltungsgerichtes. Anita Mazzetta, Geschäftsführerin beim WWF Graubünden, ist erleichtert: «Die Bündner Richter haben sich klar für ein sachliches, verhältnismässiges Wolfsmanagement ausgesprochen. Dieser Entscheid ist auch eine Chance für ein verbessertes Monitoring.»