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Unsere Einschätzungen live aus Weinfelden (14.09.2017)
Aus Regi Ostschweiz vom 14.09.2017.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 44 Sekunden.

Bezirksgericht Weinfelden 21 Monate bedingt für Ex-Radprofi Jan Ullrich

  • Ex-Radprofi Jan Ullrich ist nicht gerast, bevor er vor drei Jahren bei Mattwil im Kanton Thurgau betrunken einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat. Zu diesem Schluss kommt das Bezirksgericht Weinfelden.
  • Der 43-Jährige wurde in der Folge zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt und mit einer Busse von 10'000 Franken bestraft. Weiter muss Ullrich Verfahrenskosten in der Höhe von 27'121 Franken tragen.

Das Ex-Radprofi Jan Ullrich stand zum zweiten Mal vor Gericht, weil er vor drei Jahren in Mattwil betrunken und mit weit übersetzter Geschwindigkeit einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte in der ersten Verhandlung eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten und eine Busse von 10'000 Franken gefordert.

Das Bezirksgericht Weinfelden wies diesen Urteilsvorschlag zwischen der Staatsanwaltschaft und Ullrich vor zwei Jahren zurück und verlangte eine nochmalige Untersuchung. Es liess prüfen, ob Ullrich möglicherweise ein Raser-Delikt begangen haben könnte. Zudem wurde untersucht, ob der Ex-Radrennfahrer wegen Medikamenten nicht fahrtüchtig war.

Mehrere Flaschen Wein getrunken

Bei der Befragung gab Ullrich zu, dass er an jenem Abend Alkohol konsumiert hatte. Laut Untersuchung hatte er bei der Fahrt mindestens 1,8 Promille Alkohol im Blut.

«Ich fühlte mich fahrtüchtig», sagte der Beschuldigte auf die Frage der Richterin, weshalb er sich in diesem Zustand ans Steuer gesetzt habe. Weiter wurden verschiedene Medikamente im Blut des Ex-Radprofis nachgewiesen.

Ullrich lebt seit Anfang Jahr auf der Mittelmeerinsel Mallorca als selbständiger Unternehmer. Laut Staatsanwaltschaft verdient der 43-Jährige 6,5 Millionen Franken pro Jahr.

Kein Beweis für Fahruntüchtigkeit

Die Geschwindigkeit vor dem Aufprall auf ein Auto, das vor der Unfall-Kreuzung bei Mattwil stand, betrug laut dem Staatsanwalt 132 km/h. Es handle sich deshalb auf der mit Tempo 80 limitierten Strecke nicht um ein Raserdelikt, sondern «nur» um einen Geschwindigkeitsexzess.

Dem Fahrer sei bewusst gewesen, dass er mit seiner Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährde. «Es war nur Zufall, dass bei dem schweren Unfall niemand getötet oder schwer verletzt wurde», sagte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte habe sich rücksichtslos verhalten.

Dass der Beschuldigte wegen Medikamenten nicht fahrtüchtig war, könne man ihm nicht nachweisen, sagte der Staatsanwalt. Dass er betrunken war, gab der Ex-Radprofi von Anfang an zu. Ebenso gestand er, dass er bereits einige Stunden vor dem Unfall alkoholisiert Auto gefahren war.

Eklat bei Verhandlungsbeginn

Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Weinfelden begann mit einem Eklat. Statt im Gerichtssaal sollten die Medienschaffenden die Verhandlung per Videoübertragung vom Nebensaal beobachten. Nachdem sich die Journalistinnen und Journalisten gewehrt hatten, unterbrach die Richterin die Verhandlung, und die Medienschaffenden durften doch in den Verhandlungssaal. Mit 20 Minuten Verspätung ging die Verhandlung weiter. Die Richterin begründete die Zulassung der Medienschaffenden im Gerichtssaal mit der schlechten Tonqualität im Nebensaal.

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