Vorgeschichte: Jeder Kanton muss laut Bund eine gewisse Anzahl an Durchgangsplätzen für Fahrende sicherstellen. Der Kanton Glarus muss einen Platz zur Verfügung stellen, der Kanton St. Gallen vier bis sechs. Nur: So einfach ist das nicht. 2004 erklärte der Glarner Landrat, er wolle keine Durchgangsplätze. Im Kanton St. Gallen scheiterte die Planung aufgrund von Widerständen in den Standortgemeinden. Geplante Durchgangsplätze in Thal und Gossau kamen nicht zustande.
St. Gallen geht neue Wege: Aus diesem Grund habe der Kanton St. Gallen entschieden, vorläufig auf provisorische Durchgangsplätze zu setzen, erklärt Raumplaner Ueli Strauss gegenüber Radio SRF. So soll die Bevölkerung die Fahrenden und ihre Kultur besser kennen lernen. Bereits im nächsten Frühling sollen zwei bis drei provisorische Plätze eröffnet werden. Gespräche mit den Standortgemeinden laufen. Um welche Gemeinden es sich handelt, ist nicht bekannt.
Glarus plant: Der Kanton Glarus hat im Entwurf zum Richtplan mehrere Gebiete ausgeschieden, die für einen Durchgangsplatz in Frage kommen würden. Alle befinden sich entlang der Autobahn A3. Das mache durchaus Sinn, erklärt der Glarner Raumplaner Peter Stocker. «Die Fahrenden sind auf einen Standort entlang der Durchgangsachsen angewiesen», sagt er. Noch gibt es aber einige politische Hürden: Als erstes muss der Regierungsrat den Richtplan verabschieden, dann der Landrat, anschliessend der Bund. In einem weiteren Schritt kommt dann die Standortgemeinde Glarus Nord zu Wort.
Fazit: Die Suche nach Durchgangsplätzen für Fahrende dürfte auch in Zukunft nicht einfach sein. Ein Durchgangsplatz auf Glarner Gebiet würde vom Kanton St. Gallen unterstützt und begrüsst, sagt Strauss. Dies würde zumindest in der Linthebene eine Entlastung bringen.