Falls eine Verlagerung der Flüchtlingsströme erfolgt, sei der Kanton St Gallen an der östlichen Landesgrenze «unmittelbar und stark» betroffen, wie es in einer Mitteilung heisst. Bereits im September hat der Kanton St. Gallen den Bund mit zusätzlichen Aufnahmekapazitäten unterstützt. Diese wurden zwischenzeitlich wieder aufgehoben. In Betrieb sind im Moment die Zivilschutzanlagen Gams, Sevelen und St. Margrethen.
Kein langfristiges Engagement
Um auf einen neuen Anstieg der Gesuchszahlen vorbereitet zu sein, hat der Bund den Kanton St. Gallen nun beauftragt, weitere Vorkehrungen zu treffen. So soll die Bewältigung von bis zu 1000 Flüchtlingen pro Tag vorbereitet werden. Dazu gehören Transporte, Unterbringung sowie medizinische Versorgung.
Wenn die Asylsuchenden an der Grenze sind, stehen sie auf unserem Kantonsgebiet und für diese Situation müssen wir uns vorbereiten.
Aus diesem Grund werden Zivilschutzanlagen im Rheintal, im Werdenberg und im Sarganserland, sowie die geschützte Operationsstelle des Spitals Walenstadt, welche ebenfalls als Unterkunft genutzt werden soll, vorbereitet.
Im Grundsatz liegt die Erstaufnahme der Flüchtlinge in der Verantwortung des Bundes. Falls St. Gallen den Bund unterstützen müsse, werde der Kanton entschädigt, so Regierungsrat Fredy Fässler im Interview mit der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz». Ausserdem soll der Kanton in weiteren Aufgaben entlastet werden.
Die Regierung hat den Einsatz des Zivilschutzes bis Ende März 2016 befristet. Dies aber mit Vorbehalt, wie Fredy Fässler sagt. Ziel sei weiterhin, dass der Bund seine Aufgaben selber meistert. Falls es nicht nur zu einem tage- oder wochenweisen Betrieb der Zivilschutzanlagen kommt, brauche es eine andere Lösung. «Wir können den Zivilschutz nicht über ein halbes Jahr hinweg mit dieser Aufgabe blockieren», so Fredy Fässler weiter.