Mit 78 zu 36 Stimmen hiess das Thurgauer Parlament am Mittwoch eine Änderung des Richtplans gut. In sechs definierten Regionen könnten in Zukunft Windturbinen gebaut werden. Dies jedoch nur, wenn die entsprechenden Standortgemeinden ihre Zustimmung geben.
Von den sechs Windenergie-Gebieten haben drei hohe Priorität, nämlich Salen-Reutenen, Thundorf und Braunau-Wuppenau. Dort besteht ein grosses Potenzial für Windenergie, und es sind bereits Projekte in Vorbereitung.
In zweiter Priorität könnten auch in Ottenberg Windkraftanlagen geplant werden. Erst in dritter Priorität folgen die Gebiete Sirnach-Littenheid und Cholfirst.
Zwei Gebiete fallen weg
Die Regierung hatte ursprünglich acht Gebiete für den Bau von Windenergieanlagen ins Auge gefasst. Bichelsee-Fischingen und Rodebärg wurden wieder gestrichen, unter anderem wegen Flugsicherheits-Bedenken und einem Zugvogel-Reservat von internationaler Bedeutung.
An allen möglichen Standorten von Windkraftanlagen im Thurgau gibt es lokalen Widerstand der Bevölkerung. Dies kam auch im Rat in verschiedenen Voten zum Ausdruck. Nach der Ankündigung der Richtplanänderung Anfang 2019 waren über 1500 Eingaben eingegangen, viele davon kritisch und sehr umfangreich, wie es in der Vorlage heisst.
Ersatz für Kernenergie
Mit der Festlegung von Windenergie-Gebieten nehme der Kanton Thurgau seine Verantwortung wahr und leiste einen Beitrag zur Erreichung des Ziels, die wegfallende Kernenergie längerfristig durch lokal vorhandene, erneuerbare Energien zu ersetzen. Dieses Ziel habe die Bevölkerung in einer Volksabstimmung beschlossen.