- Es besteht der Verdacht, dass das Wahlergebnis der Grossratswahlen vom 15. März beeinflusst worden ist.
- Am Tag nach den Wahlen wird von der GLP die Zahl der unveränderten Wahlzettel in der Stadt Frauenfeld in Frage gestellt.
- Die Grünliberale Partei reicht einen Rekurs beim Grossen Rat ein.
- Die Staatskanzlei lässt nachzählen und macht bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige.
Am 15. März 2020 haben die Thurgauer Stimmberechtigten den Grossen Rat neu gewählt. Am Tag nach den Wahlen ist die Grünliberale Partei (GLP) auf die Staatskanzlei zugekommen mit der Vermutung, dass die Zahl der unveränderten Wahlzettel in der Stadt Frauenfeld nicht stimme.
Der Staatskanzlei ist es wichtig, dass die Resultate korrekt sind und das Vertrauen der Bevölkerung in die Auszählung nicht leidet.
Die Stadt Frauenfeld stellte fest, dass 100 Wahlzettel der falschen Partei zugeordnet worden waren. Auf die Sitzverteilung hatte der Fehler keinen Einfluss. Die GLP vermutete weiter, dass bei ihr Wahlzettel fehlten. Sie hat darum beim Grossen Rat einen Rekurs eingelegt.
Fehlende Wahlzettel
Parallel dazu führte die Staatskanzlei als kantonales Wahlbüro eine Kontrolle und Nachzählung in der Stadt Frauenfeld durch. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Wahlzettel «mit Ausnahme dreier kleiner Korrekturen korrekt gezählt und zugeordnet waren», heisst es in der Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei.
Diskrepanz und keine Erklärung
Die Abklärungen der Staatskanzlei hätten aber eine Diskrepanz zutage gefördert: Bei der GLP und der SVP stimmten die Zahl der vorhandenen Wahlzettel nicht überein mit derjenigen, die sich aus der Auswertung der am Wahlsonntag von den Auszählteams erstellten Laufzetteln ergibt, schreibt die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung weiter. Konkret sollen auf Kosten der GLP 100 Wahlzettel der SVP zugeordnet worden sein.
Für diese Diskrepanz gebe es derzeit keine Erklärung. Es bestehe der Verdacht, dass das Wahlergebnis beeinflusst worden sein könnte, heisst es von der Staatskanzlei weiter. Deshalb habe sie eine Untersuchung angeordnet. Und, falls tatsächlich 100 Wahlzettel der SVP anstatt der GLP zugeordnet worden seien, hätte dies einen Sitzverlust der SVP zur Folge.