Im Kanton St. Gallen leben gut 200 Personen, die einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Diese Menschen müssten die Schweiz eigentlich verlassen. Das ist aber nicht immer möglich, beispielsweise wegen fehlender Kooperation des Heimatlandes oder wegen der unklaren Identität und Nationalität.
Diese Personen halten sich mehrheitlich in den zwei Kollektivzentren Heiligkreuz/Mels und Seeben/Nesslau auf. Diese beiden Zentren werden heute von den Gemeinden betrieben. Einige Asylsuchende sind in Wohnungen von Gemeinden untergebracht, andere wohnen in privaten Haushalten bei Verwandten oder Bekannten.
Ab nächstem Jahr wechselt die Zuständigkeit für diese Personen von den Gemeinden zum Kanton. Dieser bringt gemäss einer Medienmitteilung alle Nothilfebezüger im kantonalen Ausreise- und Nothilfezentrum Sonnenberg in Vilters unter.
Das heisst: Diese Personen müssten mit ihren Familien ihre jetzige Wohngemeinde verlassen und nach Vilters ziehen. Gemäss Sicherheits- und Justizdirektor Fredy Fässler will der Kanton aber vorher prüfen, ob das überhaupt zumutbar ist – zum Beispiel, weil die Kinder aus der Schule gerissen werden müssten.
Üblicherweise erfolgt diese Überprüfung nur auf Antrag der Personen. Wir machen jetzt aber einmal eine Sonderaktion
Der Kanton geht aktiv auf die Familien zu und klärt ab, ob eine Härtefall-Bewilligung angebracht wäre. Üblicherweise erfolge eine solche Überprüfung nur auf Antrag der Personen, sagt Fredy Fässler. «Wir machen jetzt aber einmal eine Sonderaktion.»
Verschiedene Bedingungen müssen erfüllt sein
In Frage kommen gemäss der Medienmitteilung ausschliesslich Personen mit einem Aufenthalt von wenigstens fünf Jahren in der Schweiz, die sich während dieser Zeit straflos verhalten haben und ein Mindestmass an Sprachkenntnissen haben. Bisher wurden 23 Einzelpersonen und sieben Familien mit Kindern persönlich angeschrieben und darüber informiert, dass sie beim
Migrationsamt entsprechende Gesuche einreichen können.
Sind alle erforderlichen Kriterien erfüllt, wird das Migrationsamt beim Staatssekretariat für Migration eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung beantragen. Damit wäre der Aufenthaltsstatus dieser Personen legalisiert. Es bestünde die Chance, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten.