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Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler (22.01.2015)
Aus Regi Ostschweiz vom 22.01.2015.
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Ostschweiz Handys in Gefängnissen: Es gibt Schwachstellen

Ein junger Mann, der diese Woche vor dem Bezirksgericht Weinfelden stand, hat über 160 Mal aus dem Kantonalgefängnis in Frauenfeld telefoniert. Während einem solchen Telefon wollte er gar den Mord am Vater seiner Ex-Freundin in Auftrag geben. Das Brisante daran: Handys sind im Gefängnis verboten.

Kommt jemand ins Gefängnis, wird er durchsucht, persönliche Gegenstände werden ihm abgenommen - auch das Handy. Wie ein aktueller Fall, der diese Woche vor dem Bezirksgericht Weinfelden verhandelt wurde, zeigt, sind im Gefängnis immer wieder Handys im Umlauf.

Frauen und Kinder als Hauptproblem

Meistens, sagt Stephan Felber, Generalsekretär des Thurgauer Justizdepartements, seien es die Besucher, die den Inhaftierten ein Handy zukommen liessen. Auch wenn Insassen mit ihren Besuchern oft nur durch eine Trennscheibe kommunizieren dürfen, gibt es Ausnahmen: Frauen und Kinder. Diese dürfen sich ab und zu gemeinsam mit einem Inhaftierten im gleichen Raum aufhalten. Und dies sei die Schwachstelle, so Felber weiter.

Nach den Vorfällen im Kantonalgefängnis in Frauenfeld habe der Kanton aber reagiert, die Sicherheitsvorkehrungen seien verstärkt worden: «So müssen die Besucher durch einen Metalldetektor und werden einer Kleider- und Effektenkontrolle unterzogen», sagt Felber. Zudem seien gewisse Abläufe korrigiert worden.

Störsender kein Thema

Sobald Handys im Gefängnis im Umlauf sind, gibt es laut Felber verschiedene Möglichkeiten, dies herauszufinden: Telefonüberwachung, Insassen, die jemanden verpfeiffen, Wärter, die etwas bemerken. Auch die Durchsuchung einer Zelle könne Aufschluss darüber geben.

Damit das Telefonieren mit Handys im Gefängnis nicht möglich ist, müssten Störsender installiert werden. Dies sei im Kantonalgefängnis aber kein Thema, sagt Felber: «Da sich gleich nebenan die Notrufzentrale der Kantonspolizei befindet, würde auch dieser Telefonverkehr gestört werden.»

Auch im Kanton St. Gallen ist die Installation von Störsendern in Strafanstalten zwar geprüft, aber wieder verworfen worden, wie René Frei, Leiter des Justiz- und Massnahmenvollzugs sagt. Störsender hätten auch Einfluss auf die besiedelten Gebiete im Umkreis eines Gefängnisses und seien deshalb keine Option. Zudem halte sich das Problem im Kanton St. Gallen in Grenzen. Frei sagt dazu: «Wir hatten schon lange keine derartigen Vorfälle mehr, die jetzigen Sicherheitsmassnahmen reichen aus.»

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