Die Zahl der illegal importierten Hunde in der Ostschweiz nimmt jährlich zu. Alleine am Grenzübergang Diepoldsau sind im vergangenen Jahr über 100 illegale Hund aufgegriffen worden. Die Dunkelziffer dürfte noch viel grösser sein, heisst es beim St. Galler Veterinäramt auf Anfrage.
Wer sich schlecht informiert, tut auch dem Tier keinen Gefallen.
Besonders problematisch sind Hunde aus Ländern mit einem Risiko auf Tollwut. Dort braucht es zusätzlich zu Pass, Chip und Impfnachweis noch weitere medizinische Nachweise. Fehlen diese, wird ein Tier wegen Seuchengefahr beschlagnahmt und bei Verdacht auf Tollwut meist eingeschläfert. Grund dafür ist, dass die Besitzer meist nicht bereit sind, die Hunde ins Herkunftsland zurückzuschaffen. Die Kantonstierärzte in der Ostschweiz raten Hundehaltern, sich gut zu informieren, bevor sie einen Hund in die Schweiz importieren.
Chihuahua besonders begehrt
Letztes Jahr wurden in der Schweizerischen Hundedatenbank rund 2500 Chihuahuas registriert. Davon stammten etwas mehr als die Hälfte aus dem Ausland. Davon seien viele illegal importiert worden, so Julika Fitzi, Tierärztin beim Schweizer Tierschutz. In der Schweiz müsse man zu lange auf einen Chihuahua warten. Der Markt könne von den hiesigen Züchtern nicht abgedeckt werden. Deshalb müssen sich Hundekäufer im Ausland umschauen, häufig über Inserate im Internet. Für einen Chihuahua müsse man zwischen 1200 und 1800 Franken bezahlen.
Heute geht alles per Mausklick im Internet. Im Internet finden sie jemanden und nächste Woche haben sie den Chihuahua.
Lukratives Geschäft
Der Gewinn für einen Rassenwelpen betrage etwa 1000 Franken. Davon geht der Schweizer Tierschutz aus. Die Transportkosten, Papiere und der Chip betragen für einen Welpen rund 80 bis 120 Franken. Der Rest des Verkaufspreis bleibt als Gewinn. Früher seien die Rassenhunde günstiger gewesen. Die Händler hätten sich aber dem System angepasst und die Preise angehoben, so Luzia Oeschger, von Vier Pfoten Schweiz. Die hohen Preise würden Qualität suggerieren.
Schutz für Hunde
Anfang März wurde die Tierschutzverordnung revidiert. Tierhändler dürfen die Hunde nicht mehr anonym verkaufen. Sie müssen ihren echten Namen, Adresse und das Herkunftland des Hundes angeben. «Dies wird eine Auswirkung haben. Allerdings schützt es den Käufer nicht davor, sich den Hund in der Zucht anzuschauen», sagt Julika Fitzi, Tierärztin beim Schweizerischen Tierschutz.