«Die rechtlichen Grundlagen sind in diesem Fall nicht gegeben, dem Tierhalter eine Entschädigung aus dem Tierseuchenfonds zu zahlen», sagt Kantonstierarzt Paul Witzig heute gegenüber Schweiz aktuell. Die Tiere starben an einer Vergiftung namens Botulismus, ausgelöst vermutlich durch Kadaver im Futter.
Da Botulismus keine ansteckende Krankheit sei, könne der Tierseuchenfonds nicht beansprucht werden, so der Kantonstierarzt. Der betroffene Tierhalter hat sich noch nicht entschieden, ob er gegen den negativen Entscheid des Kantons einen Rekurs einlegen will oder nicht.