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Suzanne Tschudi kennt die Landsgemeinde von Kindesbeinen an: «Meine Eltern gehen immer zur Landsgemeinde. Ich habe vor allem mitbekommen, wie sie darüber gesprochen haben, wenn sie jeweils aus Glarus zurückgekommen sind». Den Ring betritt sie am 5. Mai zum ersten Mal. In Begeisterungsstürme bricht sie darüber jedoch nicht aus. «Wenn man die Chance hat, etwas zu bewegen, dann soll man auch an die Landsgemeinde gehen», meint sie nüchtern, «und wenn es mir nicht gefallen sollte, muss ich in Zukunft ja nicht mehr hingehen.»
Über die Vorlagen informiert sich die Kantonsschülerin aber schon, sofern sie diese denn interessieren: «In diesem Fall spreche ich mit meinen Eltern darüber. Aber viele Traktanden sind mir nicht so wichtig. Wenn’s zum Beispiel um Renten-Geschichten geht, interessiert es mich weniger, aber wenn die Traktanden, Themen wie etwa die Schule betreffen, informiere ich mich darüber».
Wenn man die Chance hat, etwas zu bewegen, dann soll man auch an die Landsgemeinde gehen.
Ob das aktive Stimmrecht ab 16 auch auf Bundesebene eingeführt werden soll, weiss Suzanne nicht so recht. «Ich bin mir nicht sicher, ob es das bringen würde. Jugendliche in meinem Alter, so auch meine Klassenkameraden, gehen eher weniger abstimmen als diejenigen, die ein zwei Jahre älter sind.» Im Alter von 18 Jahren kommt zum aktiven Stimmrecht das passive hinzu: Die Jugendlichen können dann nicht nur wählen und abstimmen, sondern auch selbst in ein politisches Amt gewählt werden.