In einer einfachen Anfrage stellte die Thurgauer Kantonsrätin Karin Bétrisey der Regierung Fragen zum neuen Mobilfunkstandard 5G. Unter anderem wollte die Grünen-Politikerin wissen, ob der Regierungsrat gewillt ist, ein Vollzugsmoratorium zu erlassen und ob er die Standorte aller 5G-Anlagen im Kanton offenlegen kann.
Bezüglich dem Vollzugsmoratorium verweist der Regierungsrat auf die Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Demnach ist der Bund für den Erlass von Vorschriften über den Schutz des Menschen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zuständig und nicht der Kanton. Der Regierungsrat sieht deshalb nicht vor, ein Vollzugsmoratorium zu erlassen.
Standorte verschiedener Anbieter
Was die Standorte der 5G-fähigen Antennen betrifft, teilt der Regierungsrat in seiner Antwort mit, dass bisher 33 Antennen für den neuen Mobilfunkstandard bewilligt beziehungsweise als bewilligungsfähig eingestuft wurden. Neun solcher Anlagen waren am 20. Mai 2019 noch in Bearbeitung.
In einer Liste führt der Regierungsrat die Gemeinden auf, in denen eine oder mehrere 5G-Antennen geplant oder bereits realisiert wurden. An einigen Standorten werden Anlagen neu gebaut oder bestehende Antennen umgerüstet.