Die Kantonalbanken von Appenzell, Thurgau, St. Gallen, Glarus und Graubünden haben nach eigenen Angaben die USA nie als Zielmarkt verfolgt. Man könne aber nicht ausschliessen, dass Vermögenswerte von US-Bürgern verwaltet würden. Vor allem aber sei es schwierig zu prüfen, ob ein ausgewanderter Glarner aus New Glarus oder ein Appenzeller aus dem Village of Appenzell im US-Gliedstaat Pennsylvania seine Konten korrekt den Steuerbehörden gemeldet hätten.
Deshalb sei es nun wichtig, dass man das zwölfseitige Abkommen detailliert prüfe. Doch selbst im schlimmsten Fall gehen die Ostschweizer Kantonalbanken nicht davon aus, dass sie mit grossen Bussen rechnen müssen.
Der Steuerdeal mit den USA
Die Schweiz und die USA haben am Donnerstagabend in Washington den jahrelangen Steuerstreit der Banken mit den US-Behörden beigelegt. Die getroffene Vereinbarung («Joint Statement») sieht vor, dass Schweizer Banken, die unversteuerte Vermögen von US-Bürgern verwaltet haben, einem möglichen Strafverfahren entgehen können.
Die Banken werden dabei in vier Kategorien eingeteilt. Die erste Kategorie umfasst jene 14 Banken, gegen die in den USA bereits eine Strafuntersuchung eingeleitet wurde. Dazu gehören die Credit Suisse, die Bank Julius Bär, sowie die Zürcher und die Basler Kantonalbank.
In der zweiten Kategorie sind jene Banken zusammengefasst, die Grund zur Annahme haben, dass sie Rechtsverstösse begangen haben. Die Banken dieser Kategorie müssen in einem ersten Schritt beim Bundesrat die Teilnahme am ausgehandelten Programm beantragen und sich anschliessend in einem zweiten Schritt bis spätestens Ende Jahr beim US-Justizministerium für ein «Non-Prosecution Agreement» melden. Sofern die Banken tatsächlich unversteuerte Vermögen verwaltet haben, müssen sie mit einer Busse rechnen, deren Höhe auf Basis des Gesamtwertes der nicht versteuerten amerikanischen Vermögenswerte festgelegt wird. Ebenfalls entscheidend ist, wann das Konto eröffnet wurde.
Banken, die zur dritten Kategorie gehören, müssen ihre Unschuld belegen. Dazu müssen sie einen unabhängigen Prüfer bestimmen, der die Bank unter die Lupe nimmt und anschliessend der US-Justizbehörde Bericht erstattet. Banken der vierten Kategorie schliesslich müssen keine Belege vorbringen, fallen jedoch unter das sogenannte FATCA-Abkommen.